TED·369944-2026·Schließt in 32 Tagen

Beweissicherung und Überwachung für das Überschlickungsvorhaben Ihrhove III

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-NordseeEmden, GermanyVeröffentlicht 29. Mai 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Juni 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee schreibt die fachliche Begleitung für das Überschlickungsvorhaben Ihrhove III aus. Der Auftrag umfasst die bodenkundliche Baubegleitung sowie die Tätigkeit als Gewässerschutzbeauftragter für den Zeitraum von Oktober 2026 bis Mai 2029. Die Leistungen sind in zwei Lose unterteilt, die sich auf die Überwachung der landseitigen Verbringung von Baggergut aus der Unterems und Leda konzentrieren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Siehe 5.1

VergabeHero-Einschätzung

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee sucht Experten für die umweltfachliche Überwachung eines Projekts zur Verbringung von Baggergut. Da der Schiffsverkehr auf der Unterems und der Leda tiefe Fahrrinnen benötigt, muss regelmäßig Baggergut entnommen und landseitig gelagert werden. Die beauftragten Firmen übernehmen dabei zwei Rollen: Zum einen die bodenkundliche Baubegleitung, um den Boden zu schützen, und zum anderen die Funktion des Gewässerschutzbeauftragten, um die ökologischen Auswirkungen zu kontrollieren. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren.

IngenieurdienstleistungenUmweltdienstleistungenÖffentliche VerwaltungWasserbauUmweltmonitoringWasserwirtschaftBodenkundeOeffentliche VerwaltungBauueberwachungGewaesserschutz
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 123 GWB
  • Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

§123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) - diese werden mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ überprüft. Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Beweissicherung und Überwachung bodenkundlicher, wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Aspekte für das Überschlickungsvorhaben Ihrhove III: Los 1 - Gewässerschutzbeauftragter (GSB) 10/2026 bis 05/2029

In der Unterems und in der Leda sind zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie insbesondere zur Gewährleistung der Bedarfstiefen für die Überführung von Werft-Schiffen regelmäßige Unterhaltungsbaggerungen erforderlich. Die im Rahmen dieser Unterhaltung anfallenden Baggermengen werden im Gegensatz zu anderen Revieren aufgrund der Enge des Flussschlauches der Unterems nicht im Nahbereich der Baggerstellen verklappt, sondern primär landseitig entlang der Unterems, möglichst nahe am Flusslauf auf landseitige Unterbringungsflächen (Spülfelder und Spülseen) verbracht. Gegenwärtig wird das anfallende Baggergut auf Spülfelder im Spülgebiet Steenfelde verbracht. Ab 2026 soll es erstmals zu einer Zweitüberschlickung von Flächen im Bereich von Ihrhove kommen, die bereits zwischen 2006 und 2017 überspült wurden. Das Spülgebiet Ihrhove III wurde dafür in drei Bauabschnitte unterteilt. Die einzelnen Bauabschnitte gliedern sich wiederum in baulich voneinander getrennte Spülfelder auf. Der erste Bauabschnitt verfügt über elf einzelne Spülfelder. Die Felder G8 und G9 befinden sich derzeit im Bau. Die Herrichtung der Spülfelder G1 bis G4 erfolgt ab Sommer 2026. Die restlichen fünf Spülfelder (G5 bis G7 und G10, G11) werden je nach Bedarf voraussichtlich bis 2028 hergerichtet. In der Regel fallen zwei bis drei Baggerkampagnen pro Jahr an. Eine Kampagne umfasst dabei etwa 16 Wochen für die gesamte Unterems. Der Baggerschwerpunkt befindet sich bei Ems-km 0-15. Dieses Material wird hauptsächlich in die Spülfelder verspült. Die Einspülung in den Spülfeldern ist auf 16 Std/Tag begrenzt. In diesem Zusammenhang sind verschiedenste wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte zu berücksichtigen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie Auflagen und Bedingungen zum Gewässerschutz ist während der Bau-, Nutzungs- und Rekultivierungsphase zu überwachen, zu begleiten und beratend zu steuern. Das Beweissicherungs- und Überwachungsprogramm für das Grund- und Oberflächenwasser ist umzusetzen, durchzuführen sowie bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Es sind Messdaten hinsichtlich Güte und Hydraulik im Bereich der Spülwasserableitung, in Oberflächengewässern sowie im Grundwasser zu erfassen. Hierzu sind Messstellen auszustatten, zu betreuen und ggfs. Neueinrichtungen von weiteren Messstellen zu planen. Die Messdaten sind aufzubereiten, auszuwerten und zu archivieren. Alle Projektunterlagen und erhobene Daten sind zu dokumentieren. Es sind Sachstands-/Jahresberichte zu erstellen und an den AG zu übergeben. Auf Anforderung sind zusätzliche Fachbeiträge zu erstellen zu Themen, die sich im Verlauf der Bespülung ergeben können. Des Weiteren sind ggf. zusätzlich auferlegte Berichtspflichten der jeweiligen Baugenehmigung zu erfüllen. Es sind Bereitschaftsdienste für Störfälle während der aktiven Bespülung an Wochenenden und Feiertagen zu leisten. Eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Gewässerschutzbeauftragten sowie der bodenkundlichen Baubegleitung ist in bestimmten Bereichen des Projektes erforderlich.

CPV 71351900
LOT-0002Beweissicherung und Überwachung bodenkundlicher, wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Aspekte für das Überschlickungsvorhaben Ihrhove III: Los 2 - bodenkundliche Baubegleitung (BBB) 10/2026 bis 05/2029

In der Unterems und in der Leda sind zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie insbesondere zur Gewährleistung der Bedarfstiefen für die Überführung von Werft-Schiffen regelmäßige Unterhaltungsbaggerungen erforderlich. Die im Rahmen dieser Unterhaltung anfallenden Baggermengen werden im Gegensatz zu anderen Revieren aufgrund der Enge des Flussschlauches der Unterems nicht im Nahbereich der Baggerstellen verklappt, sondern primär landseitig entlang der Unterems, möglichst nahe am Flusslauf auf landseitige Unterbringungsflächen (Spülfelder und Spülseen) verbracht. Gegenwärtig wird das anfallende Baggergut auf Spülfelder im Spülgebiet Steenfelde verbracht. Ab 2026 soll es erstmals zu einer Zweitüberschlickung von Flächen im Bereich von Ihrhove kom-men, die bereits zwischen 2006 und 2017 überspült wurden. Das Spülgebiet Ihrhove III wurde dafür in drei Bauabschnitte unterteilt. Die einzelnen Bauabschnitte gliedern sich wiederum in baulich voneinander getrennte Spülfelder auf. Der erste Bauabschnitt verfügt über elf einzelne Spülfelder. Die Felder G8 und G9 befinden sich derzeit im Bau. Die Herrichtung der Spülfelder G1 bis G4 erfolgt ab Sommer 2026. Die restlichen fünf Spülfelder (G5 bis G7 und G10, G11) werden je nach Bedarf voraussichtlich bis 2028 hergerichtet. In der Regel fallen zwei bis drei Baggerkampagnen pro Jahr an. Eine Kampagne umfasst dabei etwa 16 Wochen für die gesamte Unterems. Der Baggerschwerpunkt befindet sich bei Ems-km 0-15. Dieses Material wird hauptsächlich in die Spülfelder verspült. Die Einspülung in den Spülfeldern ist auf 16 Std/Tag begrenzt. In diesem Zusammenhang sind verschiedenste boden-, abfallwirtschaftliche und geotechnische Aspekte zu berücksichtigen. Die Einhaltung des Bodenschutzkonzeptes sowie Auflagen und Bedingungen zum Schutzgut Boden ist während der Bau-, Nutzungs- und Rekultivierungsphase zu überwachen, zu begleiten und beratend zu steuern. Diese bodenkundliche und geotechnische Baubegleitung ist von einer geotechnisch qualifizierten Fachperson durchzuführen. Das Monitoringprogramm zur Einhaltung der Anforderungen aus der BBodSchV ist umzusetzen, durchzuführen und fortzuschreiben. Es sind Probeentnahmen des Bodens in Form von Kontrolluntersuchungen und Freimessungen während der Rekultivierungsphase und vor Rückgabe der Flächen in die landwirtschaftliche Nutzung durchzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren. Zusätzlich sind Zuarbeiten im Rahmen der Bodenreifeuntersuchungen vor Rückgabe der Flächen notwendig. Alle Projektunterlagen und erhobene Daten sind zu dokumentieren. Im Rahmen der bodenkundlichen Baubegleitung und des bodenkundlichen Monitorings sind während der Bauphase Freigabeberichte sowie in der Rekultivierungsphase Zusammenstellungen/Kurzdokumentationen zu verfassen, welche die Ergebnisse der vorhandenen Nullmessungen und der durchzuführenden Kontrolluntersuchungen und Freimessungen beinhalten. Des Weiteren sind ggf. zusätzlich auferlegte Berichtspflichten der jeweiligen Baugenehmigung zu erfüllen. Eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen der bodenkundlichen Baubegleitung sowie dem Gewässerschutzbeauftragten ist in bestimmten Bereichen des Projektes erforderlich.

CPV 71351900
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • price

    40 % Preis

  • quality

    40 % Qualität (fachlicher und technischer Wert gem. § 58 (2) VgV)

  • quality

    20 % Organisation, Qualifikation, Erfahrung und Verfügbarkeit des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (gem. § 58 (2) VgV)

  • price

    40 % Preis

  • quality

    - Durchführung der Maßnahme - Kommunikation - Einsatz von Messgeräten - Szenarien

  • quality

    Projektbezogene Personaleinsatzplanung

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link