TED·479730-2026·Schließt in 29 Tagen

Bewachungsdienstleistungen für die Henning-von-Tresckow-Kaserne

Brandenburg
Berlin, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
SicherheitsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerteidigungSicherheitsdienstBewachungMilitaerOeffentliche SicherheitBundeswehr
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Berlin schreibt die Bewachung und Absicherung der Henning-von-Tresckow-Kaserne in Schwielowsee aus. Der Auftrag umfasst einen Zeitraum von vier Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere drei Jahre. Die Sicherheitskräfte müssen für den Einsatz mit der Dienstwaffe P8 oder einem Nachfolgemodell qualifiziert sein.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bewachung Henning-von-Tresckow-Kaserne

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Berlin sucht einen Sicherheitsdienstleister für die Henning-von-Tresckow-Kaserne in Schwielowsee. Die Aufgabe besteht in der Bewachung und Absicherung der militärischen Liegenschaft, wobei die eingesetzten Sicherheitskräfte für den Umgang mit der Dienstwaffe P8 oder deren Nachfolgemodell geschult sein müssen. Der Vertrag läuft über vier Jahre, kann jedoch optional um weitere drei Jahre verlängert werden, was eine Gesamtlaufzeit von bis zu sieben Jahren ermöglicht. Bei der Vergabe liegt der Fokus mit 70 Prozent deutlich auf der Qualität des Sicherheitskonzepts, während der Preis mit 30 Prozent gewichtet wird.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Qualifikation für den Umgang mit der Dienstwaffe P8 oder deren Nachfolgemodell
  • Nachweis der Eignung zur Bewachung militärischer Liegenschaften

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Nachforderungen können mit Setzen einer Frist und Prüfung erfolgen und sind ausschließlich durch die Vergabestelle durchzuführen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bewachung Henning-von-Tresckow-Kaserne

Bewachung und Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, hier in der Liegenschaft Henning-von-Tresckow-Kaserne in Schwielowsee mit persönlich zugewiesener Waffe P8 oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell. Laufzeit des Vertrages: 31.07.2027 06:00 Uhr bis 31.07.2031 06:00 Uhr mit der Option, die Vertragslaufzeit einmalig um bis zu 3 Jahre zu verlängern (Maximale Gesamtvertragslaufzeit insgesamt 7 Jahre). Anforderungen für die Henning-von-Tresckow-Kaserne in Schwielowsee: Die zu bewachende Liegenschaft ist in der Wachkategorie A 2 eingestuft - personelle Wachleistung mit dem Einsatz von einem Dienstfahrzeug und ohne den Einsatz von Wachbegleithunden (Diensthunde). Eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) SÜ-2 Sabotageschutz (Ü-2 SabSchutz) ist erforderlich. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit über 10 Sicherheitsmitarbeitern im 2x12 Std Schichtdienst, 24 Std pro Tag /7 Tage pro Woche. Der Bieter hat die Möglichkeit, in der Liegenschaft einen Besichtigungstermin vor Ort wahrzunehmen (Geplant in der 38.-39. KW). Bei der Ortsbesichtigung sind pro Unternehmen maximal 3 Personen zugelassen. Fragen zur Angebotserstellung, auch im Rahmen der Ortsbesichtigung, sind schriftlich an die Vergabestelle zu richten. Die Vergabestelle beantwortet alle Fragen schriftlich gegenüber allen Bietern. Sollten Sie während der Ortsbesichtigung kalkulationsrelevante Informationen erhalten, so sind Sie verpflichtet, sich die Relevanz dieser Informationen durch die Vergabestelle bestätigen zu lassen.

CPV 79713000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Qualität

    70%
  • price

    Angebotspreis

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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