Bewachungsdienstleistungen für den Standort Berlin des Bundesverwaltungsamtes

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für seinen Standort in Berlin aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren, beginnend am 01.11.2026, mit einer optionalen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Zusätzlich ist eine temporäre Urlaubs- und Krankenvertretung für das eigene Wachpersonal des BVA für die ersten sechs Monate vorgesehen.
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Bewachungsdienstleistung in der Liegenschaft des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Berlin
Das Bundesverwaltungsamt sucht einen professionellen Sicherheitsdienstleister für die Bewachung seiner Liegenschaft in Berlin. Der Auftrag läuft über vier Jahre, wobei eine einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich ist. Eine Besonderheit ist, dass der Dienstleister in den ersten sechs Monaten zusätzlich das interne Wachpersonal des Amtes bei Urlaub oder Krankheit unterstützen soll. Es handelt sich um eine klassische Dienstleistungsausschreibung, bei der der Preis das ausschlaggebende Kriterium für die Vergabe ist.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Nachweis gemäß Vergabeunterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Nachweis gemäß Vergabeunterlagen Gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Vertrages sind Bewachungsleistungen für das BVA in Berlin. Für die Bewachung der Liegenschaft besteht für den Zeitraum 01.11.2026 bis 31.10.2030 der Bedarf eines Sicherheitsdienstes. Optional kann der Vertrag einmalig um ein Jahr verlängert werden. Die Bewachungsdienstleistun umfasst im Zeitraum vom 01.11.2026 - 30.04.2027 zudem eine Urlaubs- und Krankenvertretung des bestehenden BVA eigenen Wachpersonals. Wichtig: Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung. Die Bewachungsdienstleistung wird ausschließlich dann abgerufen, wenn eine der beiden Sicherheitskräfte des BVA urlaubs- oder krankheitsbedingt ausfallen. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des § 1 AÜG entsteht zwischen einem Verleiher und einem Entleiher mit dem Inhalt, dass ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt und für bestimmte Zeit zur Arbeitsleistung überlassen wird. In der Arbeitnehmerüberlassung würde der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert und dessen Weisungen unterliegen. All dies ist im hiesigen Verfahren ausdrücklich nicht gegeben. Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und sonstigen eventuell von der Auftraggeberin zu tragenden Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Vordruck "Angebotsformular". Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung