Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Deutsche Telekom Security GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

15. Mai 2026

TED·348773-2026

Betriebsverlängerung des Warn- und Informationsdienst-Portals (WID) des BSI

IT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungIT-SicherheitIt BetriebCybersicherheitOeffentliche VerwaltungSoftware WartungIt Dienstleistungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schreibt die Verlängerung des Betriebs für das Warn- und Informationsdienst-Portal (WID) aus. Der Auftrag umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren, beginnend ab 2026. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

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Verlängerung des Betriebs des Warn- und Informationsdienst (WID Portals) des BSI

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sucht einen Dienstleister für die Fortführung des Betriebs seines Warn- und Informationsdienst-Portals, kurz WID-Portal. Dieses Portal dient der zentralen Bereitstellung von Sicherheitsinformationen und Warnmeldungen im IT-Bereich. Der Auftrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und deckt den Zeitraum von 2026 bis 2028 ab. Da es sich um eine direkte Verlängerung handelt, erfolgt die Vergabe in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000WID-Portal BSI - Verlängerung WID-Portal 2026 bis 2028

Verlängerung des Betriebs des Warn- und Informationsdienst Portals für 2 Jahre

CPV 72000000, 48900000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Angebotspreis musste wirtschaftlich sein.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Deutsche Telekom Security GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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