Betriebsleistungen Komposthof Pfullingen
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Reutlingen vergibt Betriebsleistungen für den Komposthof Pfullingen in zwei Losen. Los 1 umfasst den Betrieb für das Jahr 2027 (ein Jahr), Los 2 den Betrieb von 2028 bis 2037 (zehn Jahre) als Option. Die Leistungen beinhalten den Umschlag von Bioabfällen, den Betrieb einer Grüngutannahmestelle sowie die Kompostierung von feuchtem Grüngut und die Verwertung von holzigem Grüngut aus privaten Haushaltungen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Landkreis Reutlingen schreibt Betriebsleistungen für den Komposthof Pfullingen neu aus. Zu diesem Zweck verpachtet der Landkreis Reutlingen dem künftigen Auftragnehmer die Grundstücke des Komposthofs. Der Auftraggeber ist Erbbauberechtigter des Grundstücks Pfullingen, Im Selchental 2, 72793 Pfullingen. Auf dem vorgenannten Komposthof werden künftig die im Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen eingesammelten Bioabfälle (ohne Stadt Reutlingen) bis zur Inbetriebnahme des Entsorgungszentrum Reutlingen (EZR) umgeschlagen. Zudem werden künftig feuchte (grasig/krautige) Grünabfälle kompostiert. Des Weiteren erfolgt auf dem Komposthof die Annahme und Verwertung von holzigem Grüngut aus privaten Haushaltungen sowie von beauftragten Dritten - auch beauftragte Gewerbetriebe - der privaten Haushaltungen. Neben den genannten an feuchtem Grüngut aus dem Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen sind ggfs. weitere Mengen an feuchtem Grüngut von weiteren Städten des Landkreises Reutlingen, wie z. B. aus den Städten Metzingen und Pfullingen, auf dem Komposthof zu kompostieren. Analoges gilt hinsichtlich der Annahme und Verwertung von holzigem Grüngut.
Das Landratsamt Reutlingen sucht einen Betreiber für den Komposthof in Pfullingen. Der Auftragnehmer erhält die Grundstücke des Komposthofs im Erbbaurecht und übernimmt den Umschlag der im Landkreis Reutlingen (ohne Stadt Reutlingen) eingesammelten Bioabfälle, den Betrieb einer Grüngutannahmestelle für holziges Grüngut sowie die Kompostierung von feuchtem Grüngut. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los 1 läuft von Januar bis Dezember 2027, Los 2 als Option von 2028 bis 2037 (zehn Jahre). Bewerber müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB erfüllen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Eignung für Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen
- Nachweis fachlicher Qualifikation für Kompostierungsbetrieb
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gleiches gilt für die Bieter im Rahmen der Stufe 2 - Verhandlungsverfahren. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter hierauf besteht nicht.
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Betriebsleistungen umfassen: - Umschlag der im Landkreis Reutlingen eingesammelten Bioabfälle (ohne Stadt Reutlingen) bis zur Inbetriebnahme des Entsorgungszentrums Reutlingen (EZR), - Betrieb einer Grüngutannahmestelle (holziges Grüngut), Umschlag und Verwerten der am Komposthof angenommenen Mengen an holzigem Grüngut, - Umschlag und Verwerten von angelieferten Mengen an holzigem Grüngut, welche an anderen Standorten (Häckselplätzen) des Landkreises Reutlingen und anderen Anfallorten erfasst und im Auftrag des Auftraggebers angeliefert werden, - Vermarktung von Fremdkomposten. Der Auftragnehmer ist im Zusammenhang mit dem Betrieb des Komposthofs für die Einholung sämtlicher Genehmigungen (immissionsschutzrechtliche Genehmigung, ggf. Baugenehmigung) zuständig. Die Genehmigungen gehen zum Ende der Vertragslaufzeit (sofern nicht von Beginn vom Auftraggeber gestellt) auf den Auftraggeber über.
Die Betriebsleistungen umfassen: - Optional: Umschlag der im Landkreis Reutlingen eingesammelten Bioabfälle (ohne Stadt Reutlingen) bis zur Inbetriebnahme des EZR, - Betrieb einer Grüngutannahmestelle (holziges Grüngut), Umschlag und Verwerten der am Komposthof angenommenen Mengen an holzigem Grüngut, welche nicht am Standort (zur Kompostierung) verwertet werden können, - Umschlag und Verwerten von angelieferten Mengen an holzigem Grüngut, welches an anderen Standorten (Häckselplätzen) des Landkreises Reutlingen und anderen Anfallorten erfasst und im Auftrag des Auftraggebers angeliefert wer-den und welche nicht am Standort (zur Kompostierung) verwertet werden können, - Betrieb einer Grüngutannahmestelle (feuchtes Grüngut), - Übernahme von feuchtem Grüngut, welches an anderen Standorten des Landkreises Reutlingen und anderen Anfallorten erfasst wird und im Auftrag des Auftraggebers angeliefert wird, - Verwerten des gesamten feuchten Grüngutes am Komposthof sowie des Sie-bunterlaufs aus dem holzigen Grüngut, - Vermarktung der erzeugten Komposte, - Entsorgung nicht kompostierbarer Eingangsmaterialien sowie sonstiger Rest-stoffe und Abwässer. Zu den besonderen Leistungsinhalten im Zusammenhang mit den Betriebsleistungen für den Komposthof Pfullingen gehören die nachfolgenden Tätigkeiten: - Durchführung von Sanierungsmaßnahmen (entsprechend verbindlich anzubietendem Betriebs- und Sanierungskonzept) im Vorfeld der Leistungserbringung (d.h. im Jahr 2027), Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit der Verwertung von Drittmengen an feuchtem Grüngut bis zur genehmigten Kapazitätsgrenze des Komposthofs, bei zwingend vorrangiger Verwertung der Mengen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen und dem Betrieb des Komposthofs für die Einholung sämtlicher Genehmigungen (immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wasserrechtliche Genehmigung, ggf. Baugenehmigung) zuständig. Die Genehmigungen gehen zum Ende der Vertragslaufzeit (sofern nicht von Beginn vom Auftraggeber gestellt) auf den Auftraggeber über.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price1%
Die Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2027).
- price1%
Die Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte/Vergütungen (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2028).
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Apr. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung