Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte in Berlin
Was wird ausgeschrieben
Das Land Berlin vergibt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte. Der Betreiber übernimmt die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung zugewiesener Personen, soziale Beratung und Betreuung sowie die Bewirtschaftung der Einrichtung. Die Verpflegung der Bewohner ist nicht Gegenstand des Auftrags. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag mit Angebotspreis als einziges Zuschlagskriterium.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistung für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Hierzu wird die bereits am 02.10.2025 bekanntgegebene Vergabemaßnahme (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 649813-2025) in den Stand vor Angebotsöffnung zurückversetzt. Aus technischen Gründen ist es leider erforderlich, dies unter einer neuen Vergabenummer auszuschreiben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Das Land Berlin vergibt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften in Berlin. Der Dienstleister ist verantwortlich für die Verwaltung der Einrichtung, die Aufnahme und Unterbringung der zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung sowie die Bewirtschaftung — nicht jedoch für die Verpflegung der Bewohner. Der Auftrag ist als offenes Verfahren ausgeschrieben, bei dem der niedrigste Angebotspreis den Zuschlag erhält. Bewerber müssen das Nichtvorliegen der gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nachweisen. Die Angebotsfrist endet am 13. Mai 2026.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung durch Eigenerklärung
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Fähigkeit zur Verwaltung von Unterkünften
- Soziale Beratung und Betreuung
- Bewirtschaftung von Einrichtungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistung für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Hierzu wird die bereits am 02.10.2025 bekanntgegebene Vergabemaßnahme (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 649813-2025) in den Stand vor Angebotsöffnung zurückversetzt. Aus technischen Gründen ist es leider erforderlich, dies unter einer neuen Vergabenummer auszuschreiben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (in Euro brutto).
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung