Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH

Auftragswert

€90M

Zuschlag am

17. Juli 2026

TED·509730-2026

Betriebsleistungen fuer das Landesdatennetz ITN-XT

Sachsen-Anhalt
Magdeburg, Germany·Veröffentlicht 23. Juli 2026
IT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungIt InfrastrukturNetzwerkbetriebOeffentliche VerwaltungIt DienstleistungenLandesdatennetz
Auftragswert
€0k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Land Sachsen-Anhalt schreibt den sogenannten Brückenbetrieb für das bestehende Landesdatennetz ITN-XT aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs über einen Zeitraum von rund 1770 Tagen. Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.

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Brückenbetrieb Landesdatennetz Sachsen-Anhalt

VergabeHero-Einschätzung

Das Land Sachsen-Anhalt sucht einen Dienstleister, der den Betrieb des landeseigenen Datennetzes, bekannt als ITN-XT, sicherstellt. Dieser sogenannte Brückenbetrieb dient dazu, die IT-Infrastruktur der Landesverwaltung stabil zu halten, bis eine neue langfristige Lösung implementiert ist. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von etwa 1770 Tagen, was knapp fünf Jahren entspricht. Da es sich um eine kritische Infrastruktur handelt, ist eine hohe technische Expertise im Bereich der Netzwerktechnik erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Leistungen zum Weiterbetrieb des Landesdatennetz ITN-XT (Brückenbetrieb)
€0k

Leistungen zum Weiterbetrieb des Landesdatennetzes ITN-XT (Brückenbetrieb)

CPV 723150001770 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis gemäß finaler Leistungsbeschreibung

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Deutsche Telekom Business Solutions GmbH · €90M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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