Betriebsärztliche Betreuung für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Was wird ausgeschrieben
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt eine Rahmenvereinbarung für arbeitsmedizinische Leistungen aus. Der Auftrag umfasst die betriebsärztliche Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 für Mitarbeiter in ganz Niedersachsen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 720 Tage.
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Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLStBV in ganz Niedersachsen. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sucht einen Dienstleister für die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten in ganz Niedersachsen. Dabei geht es um die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Versorgung, wie sie im Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) festgelegt ist. Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung für einen Zeitraum von etwa zwei Jahren vergeben. Interessierte Anbieter müssen die entsprechenden medizinischen Qualifikationen für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen nachweisen.
Aufteilung in Lose
1 LotAusgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLStBV in ganz Niedersachsen. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price60%
(Arbeitsmedizinische Betreuung i.S.d. Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 - Pos. 1 des Angebotsvordrucks; Preis für zusätzliche Zeitstunde der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes - Pos. 2 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Einsatzstunde erhält 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 540 Punkte von 600 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
- price25%
(Arbeitsmedizinische Eignung "Lärm" - Pos. 3 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Haut"- Pos. 4 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Eignung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"- Pos. 5 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Bildschirmarbeitsplätze"- Pos. 6 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von v. g. Vorsorgeuntersuchungen erhält 250 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 225 Punkte von 250 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
- price15%
(Arbeitsmedizinische Vorsorge "Schweißrauche" - Pos. 7 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe - allgemein" - Pos. 8 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Eignung "Arbeiten mit Absturzgefahr" - Pos. 9 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"- Pos. 10 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Belastung des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibration" - Pos. 11 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Pflanzenschutzmittel" - Pos. 12 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von v. g. Vorsorgeuntersuchungen erhält 150 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 135 Punkte von 150 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung