Betrieb von Verkehrsdienstleistungen im S-Bahn-Teilnetz Gallus

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.10.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.02.2026
CPV-Codes
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung (60210000)
Bekanntmachung
vergabe-rmv.de
Bekanntmachungsnummer
74628-2026
Verfahrensnummer
ceb40a07-0238-4584-b6a8-04ffe1bf519e

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) vergibt gemeinwirtschaftliche Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für das S-Bahn-Teilnetz Gallus. Dazu gehören unter anderem die Linien S3, S4 und S5 im Raum Frankfurt am Main und Umgebung; Angaben zur Vertragslaufzeit oder zum Leistungsumfang in Zahlen enthält der Datensatz nicht.

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Leistungsbeschreibung

Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · S-Bahn Teilnetz Gallus

    Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im S-Bahn Teilnetz Gallus auf folgenden Linien zu erbringen: - S3: Bad Soden – Niederhöchstadt – F-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd – Langen – Darmstadt Hbf; - S4: Kronberg – Niederhöchstadt – F-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd – Langen; - S5: Usingen – Friedrichsdorf – Bad Homburg – F-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Ost – Hanau Hbf; - S6: Friedberg – Bad Vilbel – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd. Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2034 insgesamt ca. 6,9 Mio. Zugkilometer/Jahr. Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 2 GWB. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle in Ziffer 2.1.6 der Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: (1) Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. (2) Zum Beleg, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bewerber mit Teilnahmeantragsabgabe eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vorzulegen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bewerber ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 29 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. (3) Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Bewerbern / Bietern bzw. Beweber- / Bietergemeinschaften, die die Anforderungen gemäß den Eignungskriterien „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“, „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ oder „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ nicht erfüllen, oder bei denen einer der in § 57 Absatz 1 VgV genannten Ausschlussgründe vorliegt, werden ausgeschlossen. Es gilt § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · S-Bahn Teilnetz Gallus

Die vom Bieter angebotenen und vom Auftraggeber über die Vertragslaufzeit fortgeschriebenen Preise. Weitere Einzelheiten sind der Ziffer 17 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
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Anforderungen

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 2 GWB. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle in Ziffer 2.1.6 der Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: (1) Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. (2) Zum Beleg, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bewerber mit Teilnahmeantragsabgabe eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vorzulegen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bewerber ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 29 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. (3) Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Bewerbern / Bietern bzw. Beweber- / Bietergemeinschaften, die die Anforderungen gemäß den Eignungskriterien „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“, „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ oder „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ nicht erfüllen, oder bei denen einer der in § 57 Absatz 1 VgV genannten Ausschlussgründe vorliegt, werden ausgeschlossen. Es gilt § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 724145-2026

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