Betrieb des Münchner S-Bahn-Netzes auf acht Linien
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- CPV-Codes
- Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung (60210000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 657558-2026
- Verfahrensnummer
- 920e953e-38b3-44aa-99c5-6283c38bbda7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) vergibt den Betrieb des Münchner S-Bahn-Verkehrs auf acht Linien mit zunächst rund 23,7 Millionen Zugkilometern pro Jahr. Die Strecken verbinden München mit Orten und Regionen im Umland, darunter Freising, Erding, Holzkirchen, Ebersberg und Tutzing. Der Betrieb soll vom 10. Dezember 2034 bis zum 14. Dezember 2041 laufen; der Vertrag kann sich jeweils um ein Jahr und höchstens dreimal verlängern.
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Leistungsbeschreibung
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines S-Bahnverkehrs im Umfang von zunächst ca. 23,7 Millionen Zugkilometern pro Jahr auf den folgenden Linien: • KBS 999.1 Freising / Schwaigerloh – Flughafen – Neufahrn – München-Laim – München Hbf. – München Ost (S1) • KBS 999.2 Altomünster / Petershausen – Dachau – München-Laim – München Hbf. – München Ost – Deisenhofen – Holzkirchen (S2) • KBS 999.3 Mammendorf – Maisach – München-Pasing – München Hbf. – München Ost – München Leuchtenbergring – Markt Schwaben – Erding (S3) • KBS 999.4 Geltendorf – Buchenau – München-Pasing – München Hbf. – München Ost (– München Leuchtenbergring – Zorneding) (S4) • KBS 999.5 (Weßling – Germering-Unterpfaffenhofen – München-Pasing – München Hbf. – München Ost – Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Aying – Kreuzstraße (S5) • KBS 999.6 Tutzing – Starnberg – München-Pasing – München Hbf. – München Ost – Mün-chen Leuchtenbergring – Zorneding – Grafing – Ebersberg – Wasserburg (S6) • KBS 999.7 Wolfratshausen – Höllriegelskreuth – München Donnersbergerbrücke – München Hbf. (S7) / – München-Pasing (S20) • KBS 999.8 Herrsching – Weßling – Germering-Unterpfaffenhofen – München-Pasing – München Hbf. – München Leuchtenbergring – Flughafen – Schwaigerloh (S8) Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2034, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2034, nach der Nachtpause bis zum Ablauf des 14.12.2041, dem letzten Betriebstag vor dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2041, vor der Nachtpause zu erbringen. Die Leistungszeit beträgt demnach 7 Jahre. Sollte der Vertrag nicht jeweils mindestens 12 Monate vor Ende seiner (ggf. verlängerten) Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 13.12.2042, 12.12.2043. oder 11.12.2044. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Bruttovertrag ausgestaltet. Der VDV enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2. MSBV
siehe Ziffer 2.1
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auftraggeber einen Bewerber in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014, i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025, (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Teilnahmeanträge von Bewerbern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bewerber Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bewerber die Formblätter FB F und FB G ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56 VgV möglich.
Vergabeunterlagen
46 Dateien laut Portal · Stand 24.09.2026| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | 56 KB | |
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| Sonstiges | 2,1 MB | |
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| Sonstiges | 278 KB | |
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| Sonstiges | 16 KB | |
| Sonstiges | 397 KB | |
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| Sonstiges | 104,2 MB | |
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| Sonstiges | 154 KB | |
| Sonstiges | 283 KB | |
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| Sonstiges | 3,1 MB | |
| Sonstiges | 125 KB | |
| Sonstiges | 108 KB | |
| Sonstiges | 21 KB | |
| Sonstiges | 96 KB | |
| Sonstiges | 54 KB | |
| Sonstiges | 704 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 691 KB | |
| Vertragsbedingungen | 216 KB | |
| Sonstiges | 717 KB | |
| Anschreiben | 60 KB | |
| Sonstiges | 110 KB | |
| Formular | 20 KB | |
| Formular | 19 KB | |
| Formular | 19 KB | |
| Formular | 21 KB | |
| Formular | 24 KB | |
| Sonstiges | 20 KB |
Anforderungen
Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auftraggeber einen Bewerber in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014, i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025, (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Teilnahmeanträge von Bewerbern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bewerber Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bewerber die Formblätter FB F und FB G ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56 VgV möglich.
Änderungen und Bieterfragen
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