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Finanzierung saisonaler touristischer Zugverkehre auf der Brohltalbahn

Status
Offen
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
08.10.2026
CPV-Codes
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung (60210000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
694086-2026
Verfahrensnummer
3ecd8fd7-8a70-4758-93bd-5b728b3dc01a

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord beabsichtigt, den saisonalen touristischen Zugverkehr auf der Brohltalbahn zwischen Brohl und Engeln zu finanzieren. Der Umfang beträgt jährlich 10.632 Zugkilometer; Betreiberin ist die Brohltal-Schmalspureisenbahn Betriebs-GmbH. Die Finanzierung aus Landesmitteln fördert den touristischen Verkehr und den Erhalt der Infrastruktur im nördlichen Rheinland-Pfalz; sie ist als Förderung und nicht als Beschaffung einer Verkehrsleistung ausgestaltet.

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Leistungsbeschreibung

Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord) ist gem. § 9 NVG im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständige Behörde zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord). In dem Bemühen, die Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu sichern, auszubauen und zu verbessern, verfolgt der SPNV-Nord das Ziel, die Attraktivität des ÖPNV durch die Einrichtung von saisonalen touristischen Verkehren zu erhöhen. Der SPNV-Nord beabsichtigt, die saisonalen touristischen Schienenverkehre auf der Brohltalbahn zwischen Brohl und Engeln für die anstehende Periode zu finanzieren. Die Mittel stammen aus originären Landesmitteln und dienen der Förderung touristischer Verkehre sowie dem Erhalt der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur und der Offenhaltung möglicher künftiger Nutzungsperspektiven im regulären SPNV. Für die Brohltalbahn betrifft die Förderung den saisonalen touristischen Betrieb zwischen Brohl und Engeln mit einem Leistungsvolumen von jährlich 10.632 Zugkilometern. Betreiberin ist die Brohltal-Schmalspureisenbahn Betriebs-GmbH; die Infrastruktur steht im Eigentum beziehungsweise Verantwortungsbereich der Brohltal-Eisenbahn GmbH. Diese streckenbezogenen Verhältnisse beschreiben den Gegenstand der Förderung und deren praktische Umsetzung. Die vorgesehenen Verkehrs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarungen werden als Verwaltungsakte erlassen. Sie sind nach ihrem Regelungsgehalt als förderrechtliche Zuwendungs- und Mittelweiterleitungsverhältnisse ausgestaltet. Sie bezwecken keine Beschaffung einer eigenen Verkehrsleistung durch den SPNV-Nord und begründen keinen entgeltlichen öffentlichen Auftrag. Der angegebene Auftragswert hat einen symbolischen Charakter, er entspricht nicht der konkreten Fördersumme.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Saisonale touristische Schienenverkehre auf der Brohltalbahn

    Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) beabsichtigt, die saisonalen touristischen Schienenverkehre auf der Brohltalbahn zwischen Brohl und Engeln für die anstehende Periode zu finanzieren. Die Mittel stammen aus originären Landesmitteln und dienen der Förderung touristischer Verkehre sowie dem Erhalt der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur und der Offenhaltung möglicher künftiger Nutzungsperspektiven im regulären SPNV. Die vorgesehenen Verkehrs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarungen sind nach ihrem Regelungsgehalt als förderrechtliche Zuwendungs- und Mittelweiterleitungsverhältnisse ausgestaltet. Sie bezwecken keine Beschaffung einer eigenen Verkehrsleistung durch den SPNV-Nord und begründen keinen entgeltlichen öffentlichen Auftrag. Zugkilometer, Betriebskosten, Einnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen und Abrechnungen dienen ausschließlich der Bemessung, dem Nachweis und der Kontrolle der Förderung. Die Vereinbarungen sichern insbesondere die zweckentsprechende Verwendung der Mittel, die Vorlage von Nachweisen und Abrechnungen, die Kontrolle der Förderung sowie die Vermeidung einer Überkompensation. Bei nicht zweckentsprechender Mittelverwendung stehen zuwendungsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten, insbesondere Kürzung und Rückforderung, im Vordergrund. Ein wettbewerbliches Vergabeverfahren ist daher nicht erforderlich.

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

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