Betrieb von Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke München – Hof (RE 2)

Was wird ausgeschrieben
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft schreibt den Betrieb des Regionalverkehrs auf der Linie RE 2 zwischen München und Hof aus. Der Auftrag umfasst ein jährliches Volumen von ca. 2,17 Millionen Zugkilometern über einen Zeitraum von 15 Jahren ab Dezember 2028. Es handelt sich um einen Nettovertrag mit einer zweijährigen Bruttoanlaufphase und einer Kapitaldienstgarantie für Neufahrzeuge.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 2,17 Mio. Zugkilometern pro Jahr (vsl. 12/2028 – 12/2043) auf folgender Linie: München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Weiden – Marktredwitz – Hof Hbf (RE 2). Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2043, am 12.12.2043. Die Leistungszeit beträgt demnach 15 Jahre ab Betriebsaufnahme. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag mit mindestens zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Es wird eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung der Neufahrzeuge angeboten. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) sucht einen Betreiber für den Regionalverkehr auf der Strecke München – Landshut – Regensburg – Schwandorf – Weiden – Marktredwitz – Hof. Der Auftrag läuft über 15 Jahre und beginnt im Dezember 2028, wobei jährlich etwa 2,17 Millionen Zugkilometer erbracht werden müssen. Als Besonderheit bietet der Auftraggeber eine Kapitaldienstgarantie an, um die Finanzierung der notwendigen neuen Züge zu erleichtern. Interessierte Unternehmen müssen umfangreiche Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, wie etwa zum Mindestlohngesetz oder Russland-Sanktionen, vorlegen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Expressverkehr Ostbayern (EVO))
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Nachweis zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
- Nachweis zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Eigenerklärung zur Nichtbetroffenheit von Russland-Sanktionen (VO (EU) Nr. 833/2014)
- Einreichung der Formblätter FB F und FB G
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auftraggeber einen Bieter in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich werden nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen Bezug zu Russland aufweisen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Eigenerklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter die Formblätter FB F und FB G ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56 VgV möglich.
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe Ziffer 2.1
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung