Betrieb von Regionalzuglinien zwischen Ulm, Augsburg, Kempten, Oberstdorf, Pfronten und Hergatz

Status
Offen
Angebotsfrist
21.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.03.2026
Bekanntmachungsnummer
643219-2026
Verfahrensnummer
c647a11b-91f4-43e7-bda5-31b93b0a3a8e
CPV-Codes
60210000 · Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

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Kurzbeschreibung

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Regionalverkehr im Allgäu und angrenzenden Regionen. Betrieben werden die Regional-Express-Linien RE 75 von Ulm über Memmingen und Kempten nach Oberstdorf sowie RE 79 von Augsburg nach Kempten, außerdem die Regionalbahn-Linien RB 73 von Kempten nach Pfronten und RB 94 von Kempten nach Hergatz mit unterschiedlichen Taktungen und einzelnen Zugpaaren. Die Leistungserbringung beginnt am 9. Dezember 2029 und läuft zunächst bis zum 11. Dezember 2032; die Linie RE 75 kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs auf den folgenden Linien: • RE 75 Ulm – Memmingen – Kempten – Oberstdorf: 1h-Takt mit mehreren Taktlücken am Wochenende im Abschnitt Kempten – Oberstdorf • RE 79 Augsburg – Kempten: 2h-Takt + HVZ-Verdichter Abschnitt Augsburg – Buchloe und 1h-Takt Abschnitt Buchloe – Kempten • RB 73 Kempten – Pfronten: 1h-Takt • RB 94 Kempten – Hergatz: Einzelzüge (4 Zugpaare an W(Sa), 1 Zugpaar an Sa und 2 Zugpaare an So) Die Verkehrsleistungen sind ab dem 09.12.2029, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2029, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2032, am 11.12.2032. Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 3 Jahre ab Betriebsaufnahme. Der Vertrag kann für die Linie RE 75 drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · D-Netz Allgäu Übergang

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs auf den folgenden Linien: • RE 75 Ulm – Memmingen – Kempten – Oberstdorf: 1h-Takt mit mehreren Taktlücken am Wochenende im Abschnitt Kempten – Oberstdorf • RE 79 Augsburg – Kempten: 2h-Takt + HVZ-Verdichter Abschnitt Augsburg – Buchloe und 1h-Takt Abschnitt Buchloe – Kempten • RB 73 Kempten – Pfronten: 1h-Takt • RB 94 Kempten – Hergatz: Einzelzüge (4 Zugpaare an W(Sa), 1 Zugpaar an Sa und 2 Zugpaare an So)

    Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Auftraggeber werden einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner können die Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem sollen die Auftraggeber einen Bieter in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich werden nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen Bezug zu Russland aufweisen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben die Bieter Eigenerklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter die Formblätter FB F und FB G ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter beziehungsweise das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft ergriffen hat. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56 VgV möglich.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Auftraggeber werden einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner können die Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem sollen die Auftraggeber einen Bieter in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich werden nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen Bezug zu Russland aufweisen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben die Bieter Eigenerklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter die Formblätter FB F und FB G ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter beziehungsweise das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft ergriffen hat. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56 VgV möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.09.2026Berichtigung 1Änderung der Angebotsfrist und des Eröffnungsdatums Frist für den Eingang der Angebote: Alte Frist: 16.09.2026, 12:00 Uhr Neue Frist: 21.09.2026, 12:00 Uhr Datum der Angebotsöffnung Alte Frist: 16.09.2026, 13:00 Uhr Neue Frist: 21.09.2026, 13:00 Uhr
Vergleichbare Verfahren9vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag6 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 1 Vergaben

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Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)

Aktiv seit 2025 · 14 Verfahren
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Verfahren pro Jahr11Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 14 seit 2025Spitze KW 34 · 2026 · 3

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

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