Betrieb von Regionalverkehr im Schienenpersonennahverkehr (RE 25 & RE 23)
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) · München, Deutschland · TED
- 21. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 27. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Die Länderbahn GmbH DLB · €0k
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Zusammenfassung
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) schreibt die Durchführung von Regionalverkehr im Schienenpersonennahverkehr für die Linien RE 25 und RE 23 aus. Der Auftrag umfasst etwa 1,87 Mio. Zugkilometer pro Jahr und beginnt am 10.12.2028 mit einer Laufzeit von drei Jahren, verlängerbar um jeweils ein weiteres Jahr. Angebote mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen sind zulässig. Der Vertrag endet mit dem nächsten großen Fahrplanwechsel am 13.12.2031.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Die Länderbahn GmbH DLB
Auftragswert
€0k
Zuschlag am
27. Juli 2026
Beschreibung
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 1,87 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf den folgenden Linien: RE 25 München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Cham – Furth im Wald – Staatsgrenze D/CZ und RE 23 München Hbf – Regensburg Hbf – Hof Hbf als einzelnes Zugpaar. Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrs-durchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2031, am 13.12.2031. Die Lauf-zeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 3 Jahre ab Betriebsaufnahme und kann bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag (VDV) enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.