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Aufforderung zur Bewerbung_Uttenweiler Netzbetrieb.pdf

Betrieb und Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes in Uttenweiler

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 13:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Aufforderung zur Bewerbung

im Rahmen der Ausschreibung

Betrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler

Das Projekt wird gefördert durch:

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheber- rechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Aufforderung zur Bewerbung
Bereitstellung am:28.09.2026
ProjektbezeichnungBetrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler
Vergabe-00470/25
/Projektnummer
Vergabestelle und Auf- traggeberVergabestelle und Auf-Gemeinde Uttenweiler Hauptstraße 14 88524 Uttenweiler
traggeber
Ansprechpartner der VergabestelleRechtsanwalt Achim Zimmermann iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB Panoramastraße 29 70174 Stuttgart Telefon: 0049-(0)711/2535939-0; E-Mail: zimmermann@iuscomm.de
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Vorbehalt Vergabe auf ErstangebotVorbehalt Vergabe aufDer Auftraggeber behält sich entsprechend den Vorgaben § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstan- gebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Erstangebot
Teilnahmefrist:30.10.2026, 11:00 Uhr
BekanntmachungVersand an EU-Amtsblatt vom 28.09.2026
HinweisHinweisDieses Dokument Aufforderung zur Bewerbung ist zum Verbleib beim Be- werber bestimmt und muss daher nicht mit dem Teilnahmeantrag einge- reicht werden.
Anlagen, die beim Be- werber verbleiben und im Teilnahmeantrag zu beachten sind▪ Verfahrensbedingungen ▪ Netzbetriebs- und Pachtvertrag ▪ Zuschlagskriterien ▪ Anlage Leistungsbeschreibung inkl. Kundenpotenzial und Versor- gungsgebiet ▪ Anlage Adresslisten je Los ▪ Anlage Trassen-/Ausbaukonzepte ▪ Anlage Zuwendungsbescheide ▪ Veröffentlichte Vorleistungspreise BNetzA
Anlagen, die ausgefüllt▪ Eigenerklärung zur Eignung (Teilnahmeantrag) mit den dort gefor- derten Angaben und Formblättern in vorgegebener Form
mit dem Teilnahmean-
trag einzureichen sind

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Auftraggeber beabsichtigt, den

Betrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler

zu vergeben.

Im Einzelnen ergeben sich das Vorhaben und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers zunächst aus der Anlage Leistungsbeschreibung, auf die insoweit verwiesen wird.

Für die ausgeschriebenen Leistungen kommt mit Zuschlagserteilung ein Netzbetriebsvertrag auf Grundlage der Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag zustande. Änderungen im Laufe des weite- ren Verfahrens durch den Auftraggeber bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Vertrag ist nur in Bezug auf die entsprechend markierten Passagen verhandelbar.

Wenn der Zuschlag auf ein Erstangebot erteilt wird, kommt der betreffende Vertrag mit etwaigen Änderungen und/oder Ergänzungen des obsiegenden Bieters in ebendiesem bezuschlagten Ange- bot zustande. Im Falle der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe kommt der Vertrag auf Grundlage der vom Auftraggeber mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe vorgegebenen Version und den vom obsiegenden Bieter darin vorgenommenen Ergänzungen (nur an den zuge- lassenen Passagen – Änderungen sind ansonsten nicht mehr zugelassen!) zustande. Dies ggf. mit weiteren Änderungen, die vom Auftraggeber per Bieterrundschreiben verbindlich zugesagt wer- den.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber vorbehält, in der nächsten Verfahrensstufe, also der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und Teilnahme am Ver- handlungsverfahren, Anpassungen der Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag sowie an der Auf- gaben- /Leistungsbeschreibung vorzunehmen.

Der Bund hat unter Beteiligung der Bundesnetzagentur die Bedingungen und Preise für den Zu- gang Dritter auf Vorleistungsebene zu geförderten Netzen gemäß Anlage Veröffentlichte Vorleis- tungspreise BNetzA – siehe auch unter

https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/

verbindlich festgelegt. Diese gelten vorliegend als Obergrenze.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Im Einzelnen:

  1. Ausschreibungsgegenstand und Förderprogramme

Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Je Zuwendungsbescheid des Bundes und zugehörigem Zu- wendungsbescheid des Landes – und damit je Aktenzeichen (eAkte) – wird ein Los gebildet: Los 1 umfasst das geförderte Teilgebiet „hellgraue Flecken“ (HGF, eAkte 832.6/10-22 01BW21948), Los 2 das geförderte Teilgebiet „dunkelgraue Flecken“ (DGF, eAkte 832.6/10-23 04BW20374). Für jedes Los ist ein gesondertes Angebot abzugeben. Eine Fachlosbildung erfolgt nicht. Die je Los genutzte Infrastruktur ist nach Vorgabe des Projektträgers eindeutig und projektscharf zu trennen; die Pacht ist für jedes Aktenzeichen getrennt abzurechnen. Die Lose werden wie folgt gefördert:

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Ausschrei-Zuwendungsbe- scheide vomAktenzei- chenFörderprogramm
bungsge-
genstand
Los 1 – Betrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler, Teil- gebiet hellgraue Flecken (HGF), eAkte 832.6/10-22 01BW21948Bund vom 08.02.2023 – Teilgebiet hellgraue Flecken832.6/10-22 01BW21948Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-
onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.12.2022
Land Baden- Württemberg vom 19.10.2023 – Teilgebiet hellgraue Flecken4-8433.5/230Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-
onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.
September 2021
Los 2 – Betrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler, Teil- gebiet dunkel- graue Flecken (DGF), eAkte 832.6/10-23 04BW20374Bund vom 22.11.2023 – Teilgebiet dunkelgraue Flecken832.6/10-23 04BW20374Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati- onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
Land Baden- Württemberg vom 03.12.2024 – Teilgebiet dunkelgraue Flecken4-8433.6/6Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusam- menhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

  1. Vorgaben der Förderung

Die Projekte werden nach den in vorstehender Tabelle genannten Förderprogrammen geför- dert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die soge- nannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An- lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Im Einzelnen gelten sodann neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme ein- schließlich zugehöriger Leitfäden insbesondere die Vorgaben folgender Regelungen bzw. Be- scheide, soweit diese in den zugehörigen Zuwendungsbescheiden in Bezug genommen wer- den, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter

Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/

bzw. unter

Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w

zum Download und zur Einsicht bereitstehen:

▪ Zuwendungsbescheid/-e über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe gemäß Anlage Zuwen- dungsbescheide sowie sämtliche Vorgaben bzw. Änderungen im Rahmen der Festsetzung der Zuwendungshöhe durch finale/-n Zuwendungsbescheid/-e nach der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwen- dungsbescheid – für das Teilgebiet hellgraue Flecken in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022, für das Teilgebiet dunkelgraue Flecken in der Fassung vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0)

▪ Zuwendungsbescheid/-e des Landes Baden – Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums gemäß Anlage Zuwendungsbescheide nach der Verwaltungsvor-

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

schrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwen- dungsbescheid

▪ Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendecken- den Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung) in der Fas- sung gemäß Zuwendungsbescheid

▪ Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati- onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung gemäß je- weiligem Zuwendungsbescheid – für das Teilgebiet hellgraue Flecken in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022, für das Teilgebiet dunkelgraue Flecken in der Fassung vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0)

▪ Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskör- perschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) in der Fas- sung gemäß Zuwendungsbescheid

▪ Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Un- terstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (BNBest-Gigabit) durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid

▪ GIS-Nebenbestimmungen in der Fassung gemäß Zuwendungsbescheid

▪ Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Fassung gemäß Zuwendungsbescheid

  1. Verfahren mit Zeitplan, Zuschlagskriterien

Aufgrund der geschätzten Höhe des Auftragswertes werden die Leistungen europaweit ausge- schrieben. Die Bekanntmachung erfolgte unter www.ted.europa.eu und https://projekttraeger- breitband.de/. Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.deutsche-evergabe.de zum Download bereit.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Das Verfahren wird auf Grundlage der Konzessionsvergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 683), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist, durchgeführt. Das Verfahren wird unter Einhaltung vergabe- rechtlicher Grundsätze als transparentes, diskriminierungsfreies Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession im Bereich öffentlicher Kommunikationsnetze durchgeführt. Der ge- schätzte Vertragswert der Konzession überschreitet den seit dem 01.01.2026 geltenden EU- Schwellenwert für Konzessionen von 5.404.000 Euro netto; der Auftrag liegt im Oberschwel- lenbereich und wird europaweit bekannt gemacht. Soweit vergaberechtliche Bereichsausnah- men (siehe § 149 Nr. 8 GWB) einschlägig sind, wird das Verfahren insoweit freiwillig an § 12 KonzVgV sowie den ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV in den Vergabeunterlagen ausgerichtet. Die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung werden gewahrt. Ein Anspruch auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB) wird durch die freiwillige Anwendung einzelner Vorschriften nicht begründet; Rechts- schutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht. Soweit in den Vergabeunter- lagen auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genommen wird, sind diese jeweils in der ab dem 01.07.2026 geltenden Fassung (Vergabebeschleunigungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137) gemeint.

Der zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:

Zeitplan (Änderungen vorbehalten)
Veröffentlichung am28.09.2026
Teilnahmefrist30.10.2026, 11:00 Uhr
Aufforderung Erstangebote16.11.2026
Angebotsfrist Erstangebot19.01.2027, 11:00 Uhr
Verhandlungsgespräche (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt)03.02.2027
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Verga-05.02.2027
be auf ein Erstangebot erfolgt)
Angebotsfrist finales Angebot (nur falls keine Verga- be auf ein Erstangebot erfolgt)25.02.2027, 11:00 Uhr
Bindefrist Erstangebot19.03.2027
Bindefrist finales Angebot25.04.2027
Zuschlagsentscheidung Erstangebot ab01.02.2027
Zuschlagsentscheidung finales Angebot ab08.03.2027

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Die Bieter werden dazu aufgefordert, sich den Termin für das Verhandlungsgespräch freizuhal- ten. Eine Verlegung des Verhandlungstermins ist grundsätzlich nicht möglich. Sie werden rechtzeitig vorab über die Uhrzeit, Art und Weise der Durchführung (Präsenz oder digital) so- wie bei Präsenz über die Örtlichkeit mit Adresse informiert.

Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:

Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 er- folgt anhand der vorab bzw. den im Teilnahmeantrag vorgegebenen Nachweise und Erklärun- gen. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklä- rungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien ge- macht bzw. erbracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet betrachtet werden kann.

Stufe 2 – Erstangebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Ver- handlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsaus- wahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfah- ren zugelassene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhand- lungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.

Ziel des Verhandlungsgesprächs ist (soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich) die Erörte- rung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen des Netzbetriebs nebst Aufbau der aktiven Technik, Erbringung von End- kundendiensten, Wartung, Instandhaltung, Dokumentation und sonstige zugehörige Themen einschließlich Pachtzahlung bzw. Pachthöhe. Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmög- lichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und vertragliche Regelungen sollen geklärt und verhandelt werden. Dies mit dem Ziel einer Optimierung und Verbesserung der Er- stangebote. Änderungen der Vergabeunterlagen bleiben nur insoweit vorbehalten, als Mindestanforderun- gen und Zuschlagskriterien unberührt bleiben; wesentliche Änderungen werden allen Bietern einheitlich mitgeteilt.

Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfah- ren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlich einzureichenden Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Zuschlag auf ein Erstangebot erfolgt aus- schließlich auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen zugelassenen Angebotsinhalte; nicht zugelassene Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Vertragstexten bleiben unbeachtlich und können zum Ausschluss führen.

Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhand- lungsverfahrens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern. Dies gilt nur, wenn zur finalen Ange- botsabgabe aufgefordert wird und keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgte. Die Bieter blei- ben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihre Erstangebote gebunden, soweit von Ihnen kein nachgebessertes, finales Angebot abgegeben wird.

Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Kriterien und Gewichtung gemäß Anlage Zuschlagskriterien.

  1. Teilnahmeantrag, Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer, EEE und Präqualifizierung

Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewer- bergemeinschaft vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine Be- schreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/ Bieterge- meinschaft vorzulegen.

Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Form- blatt Unterauftragnehmer anzugeben.

Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der Fähigkeiten anderer Unter- auftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Vergabestelle vom Bewerber hin- sichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachgewiesen werden, dass diese in der Person des Unterauftrag- nehmers gegeben ist und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Be- werber hat hierzu eine entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe be-

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

nannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben vorzulegen.

Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderun- gen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Aus- schreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des PQ, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzu- reichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder benannte Unterauftragnehmer für die Eig- nungsleihe haben jeweils eigene EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.

Mit dem Teilnahmeantrag weitere vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:

a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz

b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas- sung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.

  1. Mindestvorgaben zur Eignung

Von den Bewerbern müssen folgende Mindestvorgaben zum Nachweis der Eignung im Hin- blick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt werden, wobei hierfür sämtliche geforderten Angaben gemäß Anlage Eigenerklärung zur Eignung vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zu machen sind:

a) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Perso- nenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen.

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Aufforderung zur Bewerbung

Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerber- gemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.

b) Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäfts- jahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:

Mindestjahresumsatz Los 1 (hellgraue Flecken): 288.000 Euro netto

Mindestjahresumsatz Los 2 (dunkelgraue Flecken): 334.000 Euro netto

Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftli- chen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unter- auftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Be- wirbt sich ein Bewerber um beide Lose, muss er den für das jeweilige Los geforderten Mindestjahresumsatz erreichen; eine Addition der Losbeträge erfolgt nicht.

c) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teil- nahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leis- tungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbrin- gung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentli- chen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Tele- kommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausge- stattet wurde.

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Ka-

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

lendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Entsprechend § 122 Abs. 3 und 4 GWB in der ab dem 01.07.2026 geltenden Fassung erfolgt der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen zunächst durch die geforderten Eigenerklä- rungen; weitergehende Nachweise und Bescheinigungen werden in der Regel nur von den aus- sichtsreichen Bewerbern verlangt.

Ein sogenannter Globalvermerk in der Form, dass die festgelegten Eignungskriterien allesamt erfüllt werden, ist nicht ausreichend. Die Nichtvorlage nachgeforderter Unterlagen bzw. dabei festgestellte Abweichungen von den gemachten Angaben können zum Ausschluss vom weite- ren Verfahren bzw. von der Wertung führen.

  1. Hauptangebote, Nebenangebote und Alternativangebote

Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden; je Los ist ein gesondertes Angebot einzureichen. Eine Begrenzung der Zahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können, besteht nicht; es können beide Lose an einen Bieter vergeben werden.

Nebenangebote sowie Alternativangebote sind nicht zugelassen.

  1. Einreichung der Teilnahmeanträge

Sie werden dazu aufgefordert, Ihren Teilnahmeantrag gemäß Anlage Eigenerklärung zur Eignung unter Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen im Rahmen dieses Schreibens und der nachfol- genden Verfahrensbedingungen sowie unter Einhaltung der obigen Teilnahmefrist einzureichen.

Zur Einreichung der Teilnahmeanträge sind zwingend die in der Anlage Eigenerklärung zur Eig- nung und den dortigen Formblättern geforderten Erklärungen vollständig vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Diese sind dann in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de in der dort vorgesehenen und vorgegebenen Form einzureichen.

Die Einreichung in anderer Form sowie verspätet eingereichte Teilnahmeanträge werden im wei- teren Verfahren nicht berücksichtigt und ausgeschlossen.

Mit Abgabe der Anlage Eigenerklärung zur Eignung gelten dieses sowie die zugehörigen Erklä- rungen bzw. Formblätter und als unterschrieben.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Unabhängig davon ist von den Bewerbern in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung neben dem Unternehmen mit Rechtsform und Adresse die Person des Verantwortlichen und Erklärenden an der dort vorgesehenen Stelle zu benennen. Bei einer Bewerbergemeinschaft muss in der vorge- nannten Form zusätzlich für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das jeweilige wei- tere Unternehmen der Bewerbergemeinschaft und die dortige Person des Verantwortlichen und Erklärenden für den Teilnahmeantrag benannt werden.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ende der oben ge- nannten Teilnahmefrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag einzureichen.

Bis zum Ende der Teilnahmefrist kann ein Teilnahmeantrag in entsprechender Form wie die Ein- reichung zurückgezogen werden.

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Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

  1. Verfahrensbedingungen

a) Kommunikation

Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich hierauf hinzuwei- sen.

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber erfolgt über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Bieteranfragen sind über diese Vergabeplattform zu stellen.

Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.

Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen der Bewerber werden in Form von Bieterrund- schreiben beantwortet. Die Bieterrundschreiben werden auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de eingestellt.

Die Bewerber sind selbst dafür zuständig und haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass Sie sich über aktuelle Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden halten. Sie haben hierzu laufend die vorbenannte Vergabeplattform hinsichtlich etwaiger Ak- tualisierungen, Informationen und ggf. weiterer Unterlagen zu prüfen. Dies insbesondere kurzfristig vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Ausschließlich im Falle einer (freiwilligen) Registrie- rung auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de werden die Bewerber automa- tisch über die Einstellung von Bieterrundschreiben informiert.

b) Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen

Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind unzulässig. Bewerber, die eine Einzelbewerbung einreichen und zugleich an einer Bewerbung einer Bewerbergemein- schaft/ARGE beteiligt sind oder Bewerber, die sich an mehreren Bewerbergemeinschaften als Bewerber beteiligen, werden als Einzelbewerber ausgeschlossen. Im Übrigen werden Bewer- bungen von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, ausgeschlossen.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhand- lungen und Verabredungen mit anderen Bietern über:

▪ Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, ▪ die zu fordernden Preise, ▪ Bindungen sonstiger Entgelte, ▪ Gewinnaufschläge, ▪ Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, ▪ Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, ▪ Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, ▪ Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, ▪ sonstige Empfehlungen wettbewerbswidriger Natur,

es sei denn, dass sie nach § 22 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen zulässig sind. Solchen Handlungen von Bewerbern selbst stehen Handlungen von Perso- nen gleich, die vom Bewerber beauftragt oder für ihn tätig sind.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.

Wenn der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten oder für ihn tätigen Personen aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbe- werbsbeschränkung darstellt, hat er als Schadensersatz 10 v. H. der Auftrags- bzw. Pacht- summe netto an den Auftraggeber zu bezahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Hö- he von ihm nachgewiesen wird. Die Auftrags- bzw. Pachtsumme ist aus dem bezuschlagten Angebot des Auftragnehmers zu ermitteln. Dies gilt auch, wenn der Vertrag über die Erbrin- gung der ausgeschriebenen Leistungen gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige ver- tragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

c) Bewerbung und Verfahren

▪ Die Bewerbung ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. ▪ Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. ▪ Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

▪ Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtli- chen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. ▪ Für die Bewerbung sind die von der Vergabestelle ausgegebenen Vordrucke/Formulare zu verwenden, die allein verbindlich sind. Die Verwendung selbst gefertigter Vervielfältigun- gen oder Abschriften ist zulässig. Für die Übereinstimmung selbst gefertigter Vervielfälti- gungen oder Abschriften mit den von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucken hat der Bewerber Sorge zu tragen. Bei Abweichungen haben die Vordrucke/Formulare der Verga- bestelle Vorrang. ▪ Der Bewerbung liegen die von der Vergabestelle für das Verfahrensstadium vorgegebenen Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen zugrunde. ▪ Informationen, Verlautbarungen oder Bekanntmachungen aus oder im Zusammenhang mit der Ausschreibung erfolgen ausschließlich durch die Vergabestelle. ▪ Der Bewerber hat in sämtlichen Unterlagen zu seiner Bewerbung bzw. bei der Bewerbung selbst deutlich kenntlich zu machen, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsge- heimnis zu betrachten sind und daher etwa im Falle eines Nachprüfungsverfahrens nicht im Rahmen der Akteneinsicht herausgegeben werden dürfen. ▪ Die Bewerbung muss sämtliche geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise bzw. Bescheinigungen enthalten oder mittels zugelassener Präqualifizierung oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung erfolgen. Unvollständige Bewerbungen werden, ggf. nach Nachforderung soweit zulässig, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. ▪ Werden die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann die Be- werbung ausgeschlossen werden. Nachforderungen erfolgen nach Maßgabe des § 56 VgV in der ab dem 01.07.2026 geltenden Fassung. ▪ Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. ▪ Änderungen an den Bewerbungsunterlagen sind unzulässig. ▪ Eigene Bewerbungs- oder Vertragsbedingungen des Bewerbers dürfen der Bewerbung nicht zugrunde gelegt werden. Im Streitfall haben die Bedingungen der Ausschreibung Vor- rang.

d) Mitteilung an nichtberücksichtigte Bewerber im Auswahlverfahren

Die Vergabestelle teilt den im Teilnahmewettbewerb nichtberücksichtigten Bewerbern die Nichtberücksichtigung über die Vergabeplattform oder in Textform mit.

e) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Jede/-r Bewerber/-gemeinschaft hat mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bzw. auch im weiteren Verfahren alle Unterlagen deutlich zu kennzeichnen, die Betriebs- und/oder Ge- schäftsgeheimnisse enthalten und welche im Falle einer Auseinandersetzung der zuständigen Nachprüfungsstelle durch Akteneinsicht nicht vorgelegt werden dürfen.

f) Kostenerstattung

Es werden keine Kosten für die Bearbeitung der Bewerbungen erstattet.

g) Förderrecht

Das Projekt wird nach dem/den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten För- derprogramm/-en gefördert. Sämtliche dort genannten Vorgaben sowie die Vorgaben in den Förderbescheiden sind von den Bewerbern einzuhalten. Der Auftraggeber wird aufgrund die- ser Ausschreibung nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Er ist auch nicht zur Zu- schlagserteilung oder zum sonstigen Vertragsabschluss verpflichtet.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

  1. DSGVO – Hinweise

Die Vergabestelle verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unterneh- mensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren.

Verantwortlicher Ansprechpartner für die Datenverarbeitung
NameGemeinde Uttenweiler, vertreten durch Bürger-
meister Werner Binder, Hauptstraße 14, 88524 Ut-
tenweiler
Telefon+49 (0)7374 920623
E-Mailinfo@uttenweiler.de
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
NameKomm.One – externer Datenschutzbeauftragter der
Gemeinde Uttenweiler
Telefon0049 (0)711/8108-20
E-Mailinfo@komm.one

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie ergänzend die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO.

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Aufforderung zur Bewerbung

Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da ab- gegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.

Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:

• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Perso- nen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

Wie verarbeiten wir diese Daten?

lhre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte bei- gelegt.

Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.

Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:

• Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen und über die Merk- male und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bie- ters zu unterrichten sind. • Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000,- Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag er-

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Aufforderung zur Bewerbung

halten soll, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine Auskunft aus dem Wettbewerbs- register einholen (§ 6 WRegG; Wertgrenze seit dem 01.07.2026: 50.000 Euro). • Die zur Überprüfung des Verfahrens angerufenen Gerichte (aufgrund der Bereichsaus- nahme des § 149 Nr. 8 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nicht statthaft). • Gerichte im Falle von Klagen. • Beratende Ingenieurbüros und Rechtsanwälte bzw. Kanzleien.

Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtli- chen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.

Welche Rechte haben betroffene Personen?

Recht auf AuskunftEs besteht ein Recht auf Auskunft der von der
Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen
Daten.
Recht auf BerichtigungEs besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die
personenbezogenen Daten der betroffenen Per-
son nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollstän-
digen Daten kann - unter Berücksichtigung der
Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständi-
gung verlangt werden.
Recht auf LöschungDie betroffene Person kann die Löschung ihrer
personenbezogenen Daten verlangen. Der An-
spruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten
noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt wer-
den.
Recht auf Einschränkung der VerarbeitungDie betroffene Person hat das Recht, die Ein-
schränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die
Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht
entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichti-
ges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf WiderspruchSoweit die personenbezogenen Daten der Be-
troffenen auf Grundlage von Art. 6Abs. 1 lit. e
DSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene
Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

besonderen Situation ergeben, jederzeit der
Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu wi-
dersprechen, sofern nicht ein überwiegendes
öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift
dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenste-
hen, wenn die Verarbeitung für die Durchfüh-
rung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung
des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverar-
beitung verantwortliche Person der Vergabestel-
le zu richten.
Recht auf WiderrufJede betroffene Person hat das Recht, sofern
personenbezogene Daten auf der Grundlage
einer Einwilligung verarbeitet werden, diese
Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu wi-
derrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der
Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verar-
beitung bleibt von dem Widerruf unberührt.
Der Widerruf ist an die für die Datenverarbei-
tung verantwortliche Person der Vergabestelle
zu richten.
Recht auf BeschwerdeJede betroffene Person kann sich unbeschadet
anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Be-
schwerde an den Landesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit wen-
den, wenn sie der Auffassung ist, dass die Aus-
kunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder
nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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