Betrieb eines NGA-Netzes im Rahmen des Betreibermodells

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Frensdorf sucht im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Lisberg, Litzendorf und Priesendorf einen Netzbetreiber für den Betrieb eines NGA-Netzes (Next Generation Access). Das Projekt erfolgt nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 und ist in vier Lose unterteilt, die den jeweiligen Gemeinden entsprechen. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags beläuft sich auf 11,5 Millionen Euro.
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Die Gemeinde Frensdorf (im folgenden auch „Verpächter“ oder „Gebietskörperschaft“) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen des Betreibermodells gemäß Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ein europaweites, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach den Vorschriften des Teils 4 GWB und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durch. Die Bewerber haben mit Angebotsabgabe zugleich die geforderten Eignungsnachweise vorzulegen. Der Verpächter behält sich vor, mit den Bietern Verhandlungen über deren Angebote zu führen oder das jeweilige Erstangebot zu bezuschlagen. Der Verpächter wählt anhand der unter Ziff. 8.2 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. Die Gebietskörperschaft behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird oder sonstige sachliche Gründe einer Zuschlagserteilung entgegenstehen. Es handelt sich um ein Projekt in interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ Frensdorf) der Gemeinden: - Frensdorf - Lisberg - Litzendorf - Priesendorf
Die Gemeinde Frensdorf schreibt gemeinsam mit drei weiteren Gemeinden (Lisberg, Litzendorf und Priesendorf) den Betrieb eines Glasfasernetzes aus. Ziel ist es, einen Netzbetreiber zu finden, der die Breitbandinfrastruktur im Rahmen des sogenannten Betreibermodells verwaltet. Das Projekt ist in vier Lose unterteilt, wobei jedes Los eine der beteiligten Gemeinden abdeckt. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass keine gesetzlichen Ausschlussgründe, wie etwa Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Schwarzarbeit, vorliegen. Der geschätzte Gesamtwert für den Betrieb der Netze liegt bei 11,5 Millionen Euro.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Keine
Aufteilung in Lose
4 LoteSuche eines Betreibers eines NGA-Netzes im Los 1 (Gemeinde Frensdorf)
Suche eines Betreibers eines NGA-Netzes im Los 1 (Gemeinde Lisberg)
Suche eines Betreibers eines NGA-Netzes im Los 3 (Gemeinde Litzendorf)
Suche eines Betreibers eines NGA-Netzes im Los 4 (Gemeinde Priesendorf)
Zeitplan
- 29. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung