Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Lebenshilfe Bad Gandersheim-Seesen e.V.
Auftragswert
€1.5M
Zuschlag am
26. Juni 2026
Betrieb eines Kindergartens mit heilpädagogischem Teil in Bad Gandersheim
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Bad Gandersheim sucht einen freien Träger für den Betrieb eines Kindergartens inklusive heilpädagogischem Angebot. Der Auftrag umfasst die Betriebsführung in den Räumlichkeiten der BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH für eine Laufzeit von bis zu sieben Jahren. Der Träger ist zudem verpflichtet, einen Mietvertrag für die Räumlichkeiten abzuschließen und die notwendigen Regelleistungsvereinbarungen mit dem Landkreis Northeim zu treffen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Gegenstand des Auftrags umfasst die freie Trägerschaft und den Betrieb des Kindergartens in den Räumlichkeiten der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH, Albert-Rohloff-Straße 2, in Bad Gandersheim. Die Betriebsführung erfolgt auf Grundlage eines Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadt und dem Träger, wobei der Träger die Einrichtung in eigener Verantwortung und Ausgestaltung nach seinem pädagogischen Konzept führt. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrags beträgt maximal 7 Jahre. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrages ist mit dem Gewerberaummietvertrag gleichlautend. Sowohl das Mietverhältnis als auch der Betriebsführungsvertrag bestehen längstens bis zum 31.12.2033. Die Räumlichkeiten für den Betrieb werden dem Träger im Rahmen eines Mietvertrages mit der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH zur Verfügung gestellt. Der Träger verpflichtet sich zum Abschluss des Geschäftsraummietvertrages. Vor Betriebsbeginn müssen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Die Aufnahme der Betreuung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Aufnahme des Betriebes soll mit Beginn des Kindergartenjahres 2027/2028 erfolgen. Überdies verpflichtet sich der Träger bei Zuschlagserteilung, die Regelleistungsvereinbarung für die Soziale Teilhabe im Leistungsbereich Heilpädagogischer Kindergarten Leistungstyp 2.1.1.1 (Kinder mit geistiger Behinderung) mit dem Landkreis Northeim und der Region Südniedersachsen abzuschließen. Weitere Details sind den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Stadt Bad Gandersheim schreibt die Trägerschaft für einen neuen Kindergarten aus, der auch heilpädagogische Betreuungsangebote für Kinder mit geistiger Behinderung umfasst. Der zukünftige Betreiber übernimmt die pädagogische Leitung und muss zudem einen Mietvertrag für die Räumlichkeiten im BürgerGesundheitsPark abschließen. Der Betrieb soll zum Kindergartenjahr 2027/2028 starten, wobei der Träger auch die entsprechenden Leistungsvereinbarungen mit dem Landkreis Northeim eigenständig abschließen muss. Die Vertragslaufzeit ist auf maximal sieben Jahre angelegt und endet spätestens zum 31.12.2033.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Gegenstand des Auftrags umfasst die freie Trägerschaft und den Betrieb des Kindergartens in den Räumlichkeiten der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH, Albert-Rohloff-Straße 2, in Bad Gandersheim. Die Betriebsführung erfolgt auf Grundlage eines Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadt und dem Träger, wobei der Träger die Einrichtung in eigener Verantwortung und Ausgestaltung nach seinem pädagogischen Konzept führt. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrags beträgt maximal 7 Jahre. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrages ist mit dem Gewerberaummietvertrag gleichlautend. Sowohl das Mietverhältnis als auch der Betriebsführungsvertrag bestehen längstens bis zum 31.12.2033. Die Räumlichkeiten für den Betrieb werden dem Träger im Rahmen eines Mietvertrages mit der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH zur Verfügung gestellt. Der Träger verpflichtet sich zum Abschluss des Geschäftsraummietvertrages. Vor Betriebsbeginn müssen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Die Aufnahme der Betreuung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Aufnahme des Betriebes soll mit Beginn des Kindergartenjahres 2027/2028 erfolgen. Überdies verpflichtet sich der Träger bei Zuschlagserteilung, die Regelleistungsvereinbarung für die Soziale Teilhabe im Leistungsbereich Heilpädagogischer Leistungstyp 2.1.1.1 (Kinder mit geistiger Behinderung) mit dem Landkreis Northeim und der Region Südniedersachsen abzuschließen. Weitere Details sind den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.. Die Stadt Bad Gandersheim beabsichtigt die Vergabe der freien Trägerschaft für den Betrieb eines städtischen Kindergartens in den Räumlichkeiten des BürgerGesundheits-Park, Albert-Rohloff-Straße 2, 37581 Bad Gandersheim. Der künftige freie Träger soll zudem den heilpädagogischen Bedarf des Landkreises Northeim und der Region Südniedersachsen (Leistungstyp 2.1.1.1. - Kinder mit geistiger Behinderung) anteilig abdecken. Es sollen Kinder mit und ohne Förderbedarf betreut werden. Die Stadt sucht einen zuverlässigen, den qualitativen Anforderungen entsprechenden freien Träger. Zwischen dem Träger und der Stadt Bad Gandersheim wird ein Betriebsführungsvertrag geschlossen. Die Räumlichkeiten des BürgerGesundheitsPark stehen im Eigentum der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH. Die Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark stellt dem freien Träger die Räumlichkeiten im Wege eines Mietvertrages für den Betrieb des Kindergartens zur Verfügung. Es handelt sich um Räumlichkeiten im Erdgeschoss einschließlich des Geräteraums und der Außenflächen (Grundfläche Kita 548 m², Geräteraum 27,22 m², Außenfläche 630 m²). Die Räumlichkeiten müssen für diesen Zweck nach den Maßgaben des Gewerberaummietvertrages umgebaut werden. Nach dem Umbau und Sanierung der Räumlichkeiten soll der Betrieb aufgenommen werden. Es wird von einer Umbau-/Sanierungszeit von bis zu einem Jahr ausgegangen. Der Betrieb des Kindergartens soll frühestmöglich aufgenommen werden. Es wird vom Kindergartenjahr 2027/2028 ausgegangen. Vorgesehen sind insgesamt 3 Kindergartengruppen (1 Gruppe mit 25 Kindern, 2 Gruppen mit 8 Plätzen für Kinder mit Förderbedarfen/Heilpädagogik) sowie 1 Krippengruppe mit 15 Plätzen. Die Stadt Bad Gandersheim strebt mit dem Träger eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Den Kindern soll eine sichere, unterstützende Umgebung geboten werden. Ziel ist eine bestmögliche Förderung und Unterstützung ausgerichtet auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder. Die Einrichtung soll zudem den Bedürfnissen von Kindern mit Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Wahrnehmung, Motorik und sozialer Integration gerecht werden. Der Träger verpflichtet sich, die heilpädagogischen Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften (z. B. Heilpädagogen, Sonderpädagogen und Therapeuten) umzusetzen und sicherzustellen, dass die pädagogische Arbeit individuell auf die Kinder abgestimmt wird.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality40%
2.1. Grundüberlegungen zum Betreuungsangebot und zur pädagogischen Ausrichtung für die Arbeit (Förderung von Selbstständigkeit und Alltagskompetenzen, Gesundheitsförderung und Prävention) (15 %) 2.2. Grundüberlegungen zur Integration der Heilpädagogik (Therapie, Förderung, Aufstellung von Förderplänen) (15 %) 2.3. Grundüberlegungen zur räumlichen Gestaltung (Anpassung an individuelle Bedürfnisse der Kinder, Barrierefreiheit) (10 %)
- cost30%
Kosten pädagogisches Personal (30 %)
- quality30%
1.1. Darstellung der Rolle und Qualifikation der KiTa-Leitung (10 %) 1. 2. Darstellung der Rolle und Qualifikationen des pädagogischen sowie des heilpädagogischen Fachpersonals (20 %)
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Lebenshilfe Bad Gandersheim-Seesen e.V. · €1.5M