Betrieb eines Bewerbercenters zur Unterstützung bei Arbeitsmarktintegration und SGB II-Antragstellung
Was wird ausgeschrieben
Das Jobcenter Landkreis München schreibt den Betrieb eines Bewerbercenters aus, das Leistungsbeziehende bei der beruflichen Integration sowie bei der Antragstellung von Grundsicherungsleistungen unterstützt. Die Maßnahme basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des SGB II und SGB III. Der Auftrag umfasst die aktive Begleitung und Beratung der Teilnehmer zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Jobcenter Landkreis München beabsichtigt die Vergabe einer Arbeitsmarktdienstleistung mit dem frei veränderbaren Arbeitstitel „Bewerbercenter (BWC)“ gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III, die der Unterstützung von SGB-II-Leistungsbeziehenden sowohl bei der beruflichen Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als auch bei der Antragsstellung von SGB II – Grundsicherungsleistungen (sogn. Antragsservice) dienen soll. Ziel der Maßnahme BWC ist die Unterstützung und Aktivierung der Teilnehmer, um damit deren Eingliederungsaussichten zu verbessern, wobei auch Unterstützung bei der Antragsstellung von SGB II – Grundsicherungsleistungen angeboten werden soll.
Das Jobcenter im Landkreis München sucht einen Dienstleister für den Betrieb eines sogenannten Bewerbercenters. Ziel ist es, Menschen, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen, bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung zu unterstützen und ihnen zudem beim Ausfüllen von Anträgen für Sozialleistungen zu helfen. Der Dienstleister soll die Teilnehmer aktiv beraten und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung, bei der neben dem Preis vor allem die Qualität der Betreuung und die Teilnehmerorientierung im Vordergrund stehen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 57 und 42 Abs. 1 VgV. Weiterhin gelten §21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes. Angaben zu: - - - - - Eine Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen bzw. eine Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel als Eigenerklärung abzugeben. Für die Angabe ist das „Formblatt Eignung“ zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden gültigen bzw. aktuellen Bestätigungen mit einer angemessenen Fristsetzung anzufordern: - - - - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger- - - - - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - - - - - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - - - - - - - Bescheinigungen, die mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind, müssen im Zeitpunkt der Einreichung gültig sein, andere Nachweise sollten in der Regel ein Ausstellungsdatum aufweisen, das nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung ist. (vgl. Formblatt L1240 "Eigenerklärung zur Eignung - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU) Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Jobcenter Landkreis München beabsichtigt die Vergabe einer Arbeitsmarktdienstleistung mit dem frei veränderbaren Arbeitstitel „Bewerbercenter (BWC)“ gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III, die der Unterstützung von SGB-II-Leistungsbeziehenden sowohl bei der beruflichen Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als auch bei der Antragsstellung von SGB II – Grundsicherungsleistungen (sogn. Antragsservice) dienen soll. Ziel der Maßnahme BWC ist die Unterstützung und Aktivierung der Teilnehmer, um damit deren Eingliederungsaussichten zu verbessern, wobei auch Unterstützung bei der Antragsstellung von SGB II – Grundsicherungsleistungen angeboten werden soll.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Preis
- quality60%
Zusammensetzung aus Zusammenarbeit, Teilnehmerorientierung und Qualitätsstandard
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung