Betrieb einer Erziehungsberatungsstelle

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg schreibt den Betrieb einer Erziehungsberatungsstelle gemäß § 28 SGB VIII neu aus. Die Leistungen umfassen Beratungen zu Erziehungsfragen, Trennung, Scheidung sowie zum Umgangsrecht. Der neue Vertrag soll ab dem 01.03.2027 beginnen, da der aktuelle Vertrag zum 28.02.2027 ausläuft.
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Gemäß § 79 SGB VIII obliegt die Gesamt- und damit auch die Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII dem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier dem Landkreis Lüchow-Dannenberg (Auftraggeber). Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII erforderlichen Einrichtungen und Dienste rechtzeitig zu Verfügung stehen. Der aktuell bestehende Vertrag über die Leistung der Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII läuft mit Wirkung zum 28.02.2027 aus. Die Leistung ist neu auszuschreiben und zu vergeben. Die Aufgabenerledigung erfolgt auf Grundlage des § 28 SGB VIII i.V.m. §§ 16,17 und 18 SGB VIII. Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle sind: • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 Abs. 2, S. 2 und Abs. 3 SGB VIII) • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 Abs. 1 und 2 SGB VIII) • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, sofern diese nicht die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beinhalten (§ 18 Abs. 1, S. 1 und Abs. 3 SGB VIII)
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg sucht einen neuen Träger für den Betrieb einer Erziehungsberatungsstelle. Diese Einrichtung unterstützt Familien, Kinder und Jugendliche bei Fragen zur Erziehung, bei Trennung oder Scheidung sowie bei der Ausübung des Umgangsrechts. Da der bisherige Vertrag Anfang 2027 endet, wird nun ein neuer Dienstleister für diese wichtige soziale Aufgabe gesucht. Die Auswahl erfolgt zu 70 Prozent anhand qualitativer Kriterien wie der Zugänglichkeit und fachlichen Qualifikation sowie zu 30 Prozent über den Preis.
Aufteilung in Lose
1 LotGemäß § 79 SGB VIII obliegt die Gesamt- und damit auch die Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII dem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier dem Landkreis Lüchow-Dannenberg (Auftraggeber). Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII erforderlichen Einrichtungen und Dienste rechtzeitig zu Verfügung stehen. Der aktuell bestehende Vertrag über die Leistung der Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII läuft mit Wirkung zum 28.02.2027 aus. Die Leistung ist neu auszuschreiben und zu vergeben. Die Aufgabenerledigung erfolgt auf Grundlage des § 28 SGB VIII i.V.m. §§ 16,17 und 18 SGB VIII. Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle sind: • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 Abs. 2, S. 2 und Abs. 3 SGB VIII) • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 Abs. 1 und 2 SGB VIII) • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, sofern diese nicht die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beinhalten (§ 18 Abs. 1, S. 1 und Abs. 3 SGB VIII)
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality30%
Art und Zugänglichkeit des Beratungsangebotes
- quality20%
Organisation und Qualifikation
- quality20%
Zusammenarbeit und Vernetzung
- price30%
Preis
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung