TED·527556-2026

Betrieb der MVV-Regionalbuslinie 505 zwischen Isen und Markt Schwaben

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 30. Juli 2026
VerkehrsdienstleistungenĂ–ffentliche VerwaltungVerkehr und TransportOeffentlicher PersonennahverkehrBusverkehrPersonenbefoerderungRegionalverkehrVerkehrsdienstleistungen
Auftragswert
~€14M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
—
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Erding schreibt den Betrieb der Regionalbuslinie 505 zwischen Isen und Markt Schwaben aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren, beginnend am 10. Dezember 2028 bis zum 11. Dezember 2038. Die Vergabe erfolgt als europaweites offenes Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

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Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 505: Isen – Markt Schwaben

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Erding sucht einen Verkehrsunternehmer für den Betrieb der Regionalbuslinie 505, die zwischen Isen und Markt Schwaben verkehrt. Der Auftrag umfasst die Personenbeförderung mit Omnibussen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Da es sich um eine langfristige Konzession im öffentlichen Nahverkehr handelt, ist der Auftrag für Busunternehmen mit entsprechender Kapazität und Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz relevant. Der Start der Verkehrsleistung ist für Dezember 2028 geplant.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 505

Der Landkreis Erding als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinie 505 mit Wirkung zum 10.12.2028 bis 11.12.2038 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). - Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 505: Isen - Markt Schwaben Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: - ca. 146.981 Nwkm/a - 2 Neufahrzeuge 12 m Niederflur- oder Low-Entry-Überland - ca. 32 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 5 400 000 bis 6 000 000 EUR. Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

CPV 60112000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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