Betrieb der MVV-Regionalbuslinie 301 im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen schreibt den Betrieb der MVV-Regionalbuslinie 301 europaweit aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 10. Dezember 2028 bis zum 13. Dezember 2036. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung sowie der Förderzusage für die Beschaffung emissionsfreier Busse.
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Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 301: Wolfratshausen, Mühlpointweg – Wolfratshausen [S] – Stobäusstraße – Weldenstraße – Schlesierstraße
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen sucht einen Betreiber für die Regionalbuslinie 301 im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV). Der Auftrag umfasst die Personenbeförderung auf der Strecke zwischen dem Mühlpointweg in Wolfratshausen und der Schlesierstraße für einen Zeitraum von acht Jahren. Eine Besonderheit ist die geplante Umstellung auf emissionsfreie Busse, deren Finanzierung durch Fördermittel gesichert werden soll. Der Vertrag beginnt im Dezember 2028 und läuft bis Ende 2036.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien und vorbehaltlich einer Förderzusage bzw. gewährten Förderung für die Beschaffung von emissionsfreien Bussen, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinie 301 mit Wirkung zum 10.12.2028 bis 13.12.2036 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Der Aufgabenträger besitzt das einseitige Recht, die Dauer des Verkehrsvertrages bis zum 11. Dezember 2038 zu verlängern. Sofern der Aufgabenträger von diesem Recht Gebrauch machen möchte, ist dieses Recht gegenüber dem Auftragnehmer bis zum 30.06.2036 auszuüben. - Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 301: Wolfratshausen, Mühlpointweg – Wolfratshausen [S] – Stobäusstraße – Weldenstraße – Schlesierstraße Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: - ca. 73 643 Nwkm/a - 1 Neufahrzeug 10 m Niederflur (Batteriebus) - ca. 23 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 3 920 000 bis 4 400 000 EUR. Gefordert werden Niederflurbusse mit emissionsfreiem Antrieb (Batteriebus) gemäß der „Clean Vehicle Directive“. Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert