Betreuungsdienstleistungen für ANKER-Einrichtungen in Manching und Ingolstadt
Was wird ausgeschrieben
Die Regierung von Oberbayern schreibt Betreuungsdienstleistungen für zwei ANKER-Einrichtungen in Manching und Ingolstadt aus. Der Auftrag umfasst allgemeine Betreuung, Konfliktmanagement, Unterstützung bei der Bewohneraufnahme sowie den Betrieb von Informationsstellen und Infrastrukturleistungen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen mit einer Laufzeit bis Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Betreuungsdienstleistungen über zwei Lose in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und der ANKER-Dependance Neuburgerstraße, Ingolstadt. Die Aufgaben umfassen u.a. eine allgemeine Betreuung (Kontrolle Einhaltung Hausordnung etc.), Unterbringung der Bewohner mit Konfliktmanagement, Unterstützung des Verwaltungspersonals bei der Aufnahme der zugewiesenen neuen Bewohner (Aufnahmegespräche, Warenausgabe etc.) und den Betrieb und Infrastruktur des im Leistungsverzeichnis definierten Leistungsortes (z.B. Aufbewahrungsraum, Organisation der Wäscherei-/und Bügelleistungen), eine Tagesstrukturierung und Arbeitsgelegenheiten und das Betreiben einer Informations- und Servicestelle als allgemeine erste Anlaufstelle der Bewohner.
Die Regierung von Oberbayern sucht einen Dienstleister für die Betreuung von Bewohnern in den sogenannten ANKER-Einrichtungen in Manching und Ingolstadt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Unterstützung bei der Aufnahme neuer Bewohner, die Organisation von Wäscherei- und Bügeldiensten, Konfliktmanagement sowie der Betrieb einer zentralen Informationsstelle. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils einen der beiden Standorte abdecken. Da es sich um soziale Betreuungsleistungen handelt, ist eine strukturierte Arbeitsweise im Umgang mit Bewohnern essenziell.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß §§ 57, 42 Abs. 1 VgV
- Vollständigkeit der Unterlagen (keine Nachforderungspflicht des Auftraggebers)
- Beachtung der Regelungen zur Eignungsleihe und Unteraufträgen (§ 47 VgV)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV! Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen, mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
2 Lote-
-
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung