Betreuungsdienstleistungen in ANKER-Einrichtungen Ingolstadt
Was wird ausgeschrieben
Die Regierung von Oberbayern schreibt Betreuungsdienstleistungen für zwei Standorte in Ingolstadt aus: die ANKER-Einrichtung Manching und die ANKER-Dependance Neuburgerstraße. Der Auftrag umfasst allgemeine Betreuung mit Hausordnungsüberwachung, Unterbringung der Bewohner mit Konfliktmanagement, Unterstützung des Verwaltungspersonals bei Aufnahmen neuer Bewohner, den Betrieb der Infrastruktur (Aufbewahrungsräume, Wäscherei), Tagesstrukturierung mit Arbeitsgelegenheiten sowie den Betrieb einer Informations- und Servicestelle. Die Angebotsfrist endet am 08.06.2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Betreuungsdienstleistungen über zwei Lose in der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt und der ANKER-Dependance Neuburgerstraße, Ingolstadt. Die Aufgaben umfassen u.a. eine allgemeine Betreuung (Kontrolle Einhaltung Hausordnung etc.), Unterbringung der Bewohner mit Konfliktmanagement, Unterstützung des Verwaltungspersonals bei der Aufnahme der zugewiesenen neuen Bewohner (Aufnahmegespräche, Warenausgabe etc.) und den Betrieb und Infrastruktur des im Leistungsverzeichnis definierten Leistungsortes (z.B. Aufbewahrungsraum, Organisation der Wäscherei-/und Bügelleistungen), eine Tagesstrukturierung und Arbeitsgelegenheiten und das Betreiben einer Informations- und Servicestelle als allgemeine erste Anlaufstelle der Bewohner.
Die Regierung von Oberbayern vergibt Betreuungsdienstleistungen für zwei ANKER-Einrichtungen in Ingolstadt — eine in Manching und eine Dependance an der Neuburgerstraße. ANKER-Einrichtungen sind zentrale Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge. Der Dienstleister soll dort die Bewohner betreuen, die Hausordnung überwachen, bei der Aufnahme neuer Bewohner helfen, die Infrastruktur (Wäscherei, Aufbewahrungsräume) betreiben und eine Informations- und Servicestelle als erste Anlaufstelle führen. Auch Tagesstrukturierung und Arbeitsgelegenheiten gehören zum Auftrag. Das Angebot wird zu 100% nach dem Preis vergeben. Bieter müssen die Eignungsvoraussetzungen nach §§ 123, 124 GWB und §§ 57, 42 Abs. 1 VgV erfüllen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 14.2)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach §§ 123, 124 GWB nachweisbar
- Erfüllung der VgV-Anforderungen (§§ 57, 42 Abs. 1 VgV)
- Möglichkeit zur Bildung von Bietergemeinschaften
- Präqualifizierungssysteme können als Nachweis dienen
- Unvollständige Angebote führen zum Ausschluss
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV! Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen, mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
2 Lote-
-
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung