Betreuung und Begleitung von nationalen und internationalen Gästen und Delegationen

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sucht einen Dienstleister für die Organisation und protokollarische Begleitung von Besuchsprogrammen. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf Regierungsverhandlungen sowie die Betreuung hochrangiger Staatsgäste konzentrieren. Die Laufzeit und das Auftragsvolumen sind nicht explizit beziffert, jedoch handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des Vertrages ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Besuchsprogrammen anlässlich von Veranstaltungen der AG sowie die Begleitung hochrangiger Gäste und Delegationen der AG während ihres Besuches in Deutschland.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung möchte die Betreuung und Begleitung von hochrangigen Gästen und Delegationen bei Besuchen in Deutschland professionell organisieren lassen. Der Auftrag umfasst die gesamte Planung, Durchführung und Nachbereitung von Besuchsprogrammen, wobei zwischen zwei Schwerpunkten unterschieden wird: Los 1 fokussiert sich auf Regierungsverhandlungen und ähnliche Formate, während Los 2 die protokollarische Begleitung von Staats- und Regierungschefs sowie Ministern abdeckt. Interessierte Unternehmen müssen ihre fachliche Eignung nachweisen und eine Arbeitsprobe einreichen, die mit 60 Prozent in die Bewertung einfließt. Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung vergeben, was bedeutet, dass Leistungen bei Bedarf abgerufen werden.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Einreichung einer Arbeitsprobe zur inhaltlichen Qualitätsbewertung
- Ausfüllen der vorgegebenen Preisblätter für die Einzelpreisbewertung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
In der Eigenerklärung über Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) sind alle Gründe aufgeführt, die zu einem Ausschluss führen können. Hier ist anzugeben, ob Gründe vorliegen oder nicht (Kreuz). Fehlende Unterlagen zur Eignung des Unternehmens werden unter Fristsetzung nachgefordert. Kommen Sie dieser erneuten Fristsetzung nicht nach, wird Ihr Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschiften.
Aufteilung in Lose
2 LoteLos 1 beinhaltet die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Besuchsprogrammen anlässlich von Regierungsverhandlungen und vergleichbaren Veranstaltungsformaten sowie die protokollarische Begleitung in Deutschland.
Los 2 beinhaltet die Vorbereitung, Durchfühung und Nachbereitung von Besuchsprogrammen im Rahmen einer protokollarischen Begleitung hochrangiger Gäste wie Staats- und Regierungschef*innen, Minister*innen, Delegationsleiter*innen, Vorsitzende internationaler Organisationen und Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality
Arbeitsprobe (Gewichtung 60 % = 600 Punkte). Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung wird die Qualität Ihres Angebots wie folgt bewertet: Die beigefügten Unterlagen (Rahmenvereinbarung (Anlage 3a), Leistungsbeschreibung (Anlage 3b), Preisblätter für Los 1 und Los 2 (Anlagen 4a und 4b)) geben den geforderten Leistungsinhalt wieder. Mit Abgabe eines Angebots stimmen Sie grundsätzlich allen Mindestanforderungen in den oben genannten Anlagen zu. Darüber hinaus ermittelt ein Gremium, das sich aus drei Kolleg*innen des Protokolls der Auftraggeberin zusammensetzt, die Qualität der Arbeitsprobe hinsichtlich der in der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 3c) aufgeführten Kriterien, deren Erfüllungsgrad jeweils skalierbar bewertet und – auch aufgrund der in Anlage 3c angegebenen Untergewichtung – bepunktet wird. Jedes Gremiumsmitglied führt eine unabhängige Bewertung durch. Aus den drei unabhängigen Bewertungen wird das arithmetische Mittel der Punktzahl ermittelt. Dabei wird mit zwei Stellen nach dem Komma gerechnet und kaufmännisch gerundet. Die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus Anlage 3c (Leistungsbewertungsmatrix). Die Summe der von jeder/jedem Bieter*in erzielten Leistungspunkte gemäß Anlage 3c bildet deren Leistungswert.
- price
Preis (Gewichtung: 40 % = 400 Punkte). Die abgefragten Einzelpreise sind in die dafür vorgesehenen Preisblätter (Anlagen 4a und 4b) einzutragen. Dort ist die Gewichtung der Einzelpreise festgelegt. Fehlende Einzelpreise führen zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Anzugeben sind Nettopreise. Nebenkosten, die im Preisblatt nicht gesondert ausgewiesen werden, sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Reisekosten sind einzukalkulieren, insoweit sie gemäß § 6 der Rahmenvereinbarung (Anlage 3a) nicht von der Auftraggeberin getragen werden. Die Auftraggeberin bewertet jede dieser abgefragten Preispositionen mittels folgender Bewertungsmethode: Jeder von Ihnen in den Preisblättern angegebene Einzelpreis pro Position wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Der niedrigste Einzelpreis je Position erhält den maximal möglichen, in den Preisblättern jeweils angegebenen Punktwert. Für einen fiktiven Einzelpreis in Höhe des Zweifachen dieses Einzelpreises werden null Punkte vergeben. Alle zwischen diesen Beträgen liegenden angebotenen Einzelpreise werden mit diesen Eckwerten mittels linearer Interpolation bewertet. Alle Einzelpreise, die höher ausfallen als das Zweifache des jeweils niedrigsten Einzelpreises, werden ebenfalls mit „Null“ bewertet. Die Ergebnisse der Interpolation werden mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma gerundet, und zwar gem. den Grundsätzen des kaufmännischen Rundens. Die Preispunkte aller Positionen in den Preisblättern werden pro Angebot addiert.
- quality
Arbeitsprobe (Gewichtung 60 % = 600 Punkte). Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung wird die Qualität Ihres Angebots wie folgt bewertet: Die beigefügten Unterlagen (Rahmenvereinbarung (Anlage 3a), Leistungsbeschreibung (Anlage 3b), Preisblätter für Los 1 und Los 2 (Anlagen 4a und 4b)) geben den geforderten Leistungsinhalt wieder. Mit Abgabe eines Angebots stimmen Sie grundsätzlich allen Mindestanforderungen in den oben genannten Anlagen zu. Darüber hinaus ermittelt ein Gremium, das sich aus drei Kolleg*innen des Protokolls der Auftraggeberin zusammensetzt, die Qualität der Arbeitsprobe hinsichtlich der in der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 3c) aufgeführten Kriterien, deren Erfüllungsgrad jeweils skalierbar bewertet und – auch aufgrund der in Anlage 3c angegebenen Untergewichtung – bepunktet wird. Jedes Gremiumsmitglied führt eine unabhängige Bewertung durch. Aus den drei unabhängigen Bewertungen wird das arithmetische Mittel der Punktzahl ermittelt. Dabei wird mit zwei Stellen nach dem Komma gerechnet und kaufmännisch gerundet. Die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus Anlage 3c (Leistungsbewertungsmatrix). Die Summe der von jeder/jedem Bieter*in erzielten Leistungspunkte gemäß Anlage 3c bildet deren Leistungswert.
- price
Preis (Gewichtung: 40 % = 400 Punkte). Die abgefragten Einzelpreise sind in die dafür vorgesehenen Preisblätter (Anlagen 4a und 4b) einzutragen. Dort ist die Gewichtung der Einzelpreise festgelegt. Fehlende Einzelpreise führen zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Anzugeben sind Nettopreise. Nebenkosten, die im Preisblatt nicht gesondert ausgewiesen werden, sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Reisekosten sind einzukalkulieren, insoweit sie gemäß § 6 der Rahmenvereinbarung (Anlage 3a) nicht von der Auftraggeberin getragen werden. Die Auftraggeberin bewertet jede dieser abgefragten Preispositionen mittels folgender Bewertungsmethode: Jeder von Ihnen in den Preisblättern angegebene Einzelpreis pro Position wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Der niedrigste Einzelpreis je Position erhält den maximal möglichen, in den Preisblättern jeweils angegebenen Punktwert. Für einen fiktiven Einzelpreis in Höhe des Zweifachen dieses Einzelpreises werden null Punkte vergeben. Alle zwischen diesen Beträgen liegenden angebotenen Einzelpreise werden mit diesen Eckwerten mittels linearer Interpolation bewertet. Alle Einzelpreise, die höher ausfallen als das Zweifache des jeweils niedrigsten Einzelpreises, werden ebenfalls mit „Null“ bewertet. Die Ergebnisse der Interpolation werden mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma gerundet, und zwar gem. den Grundsätzen des kaufmännischen Rundens. Die Preispunkte aller Positionen in den Preisblättern werden pro Angebot addiert.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung