Betreibung und soziale Betreuung einer Gemeinschaftsunterkunft
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Chemnitz vergibt den Betrieb und die soziale Betreuung einer Gemeinschaftsunterkunft für Ausländer nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie für Spätaussiedler nach dem Sächsischen Spätaussiedlereingliederungsgesetz. Der Betreibervertrag beginnt voraussichtlich am 01.11.2026 und läuft bis zum 31.12.2028, mit zwei Verlängerungsoptionen. Die Beschaffung umfasst sowohl die operative Betreibung der Unterkunft als auch die soziale Betreuung der Bewohner.
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Betreibung und soziale Betreuung in einer Gemeinschaftsunterkunft
Die Stadt Chemnitz sucht einen Betreiber für eine Gemeinschaftsunterkunft, in der Ausländer und Spätaussiedler untergebracht werden. Der Auftrag umfasst sowohl die praktische Betreibung der Einrichtung (Unterkunft, Verpflegung, Hausmeisterdienste) als auch die soziale Betreuung der Bewohner – etwa Beratung, Begleitung zu Behörden und Unterstützung bei der Integration. Der Vertrag läuft vom 1. November 2026 bis zum 31. Dezember 2028, mit zwei möglichen Verlängerungen. Bewerber müssen nachweisen, dass sie vergleichbare soziale Einrichtungen bereits betrieben haben und die gesetzlichen Anforderungen nach GWB und VgV erfüllen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 122 GWB i.V. §§ 44-46 VgV
- Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 123 GWB i.V. § 42 VgV, §§ 56, 57 VgV
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Erfahrung im Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften oder vergleichbaren sozialen Einrichtungen
- Nachweis der Fachkunde und Zuverlässigkeit für soziale Betreuungsleistungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 122 GWB i. V. mit §§ 44-46 VgV § 123 GWB i.V. § 42 VgV, §§ 56, 57 VgV §§ 123, 124 GWB i.V. § 42 VgV, §§ 56, 57 VgV § 123, 124 GWB i.V. § 42 VgV, §§ 56, 57 VgV GWB, VgV Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotFür die Unterbringung von Ausländern i.S.d. §5 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG), sowie Spätaussiedlern i.S.d. § 1a Sächsisches Spätaussiedlereingliederungsgesetz (SächsSpAEG) wird eine geeignete Gemeinschaftsunterkunft gesucht. Die Betreibung des Unterbringungsobjektes für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, im Folgenden Gemeinschaftsunterkunft genannt, wird auf Basis eines Betreibervertrages ab frühestens dem 01.11.2026 bis 31.12.2028 mit einer zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr erfolgen. Der Zeitraum 01.11.-30.11.2026 überschneidet sich mit einem bestehenden Vertrag gleicher Art des Auftraggebers und dient einem geordneten Übergang der Untergebrachten in eine neue Gemeinschaftsunterkunft für den Fall eines Objekt-( Vertragspartner-)wechsels. Findet kein Objektwechsel statt, beginnt der Vertragszeitraum am 01.12.2026. Abgeschlossen wird im Ergebnis der Vergabe ein Dienstleistungsvertrag. Dieser beinhaltet die Unterbringung von max. 150 Asylsuchenden und geduldeten Ausländer*Innen. Die genauen Unterbringungszahlen können je nach Bedarf schwanken. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz, zu jeder Zeit die Gemeinschaftsunterkunft voll auszulasten, besteht nicht.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung