Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Nietiedt GmbH Oberflächentechnik-und Malerbetriebe

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

9. Juni 2026

TED·408549-2026

Betonsanierung der Belebungsbecken auf der Kläranlage Kamen-Körnebach

Nordrhein-Westfalen
Essen, Germany·Veröffentlicht 15. Juni 2026
BauleistungenWasserwirtschaftÖffentliche VerwaltungBetonsanierungKlaeranlageBauleistungenInstandsetzungWasserwirtschaft
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Lippeverband schreibt die Betonsanierung der Belebungsbecken auf der Kläranlage Kamen-Körnebach aus. Es handelt sich um eine Bauleistung zur Instandsetzung der Betonstruktur. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und rein über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Betonsanierung

VergabeHero-Einschätzung

Der Lippeverband plant die Sanierung der Betonoberflächen an den Belebungsbecken der Kläranlage in Kamen-Körnebach. Bei diesen Becken handelt es sich um zentrale Bestandteile der Abwasserreinigung, in denen Mikroorganismen das Abwasser biologisch reinigen. Da die Betonstruktur durch die ständige Belastung und den Kontakt mit Abwasser über die Jahre angegriffen wurde, ist eine fachgerechte Instandsetzung erforderlich. Der Auftrag wird als offenes Verfahren ausgeschrieben und ausschließlich an den Anbieter mit dem günstigsten Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Betonsanierung Belebungsbecken auf der Kläranlage Kamen-Körnebach

Betonsanierung

CPV 45262300, 45262330, 45453100, 45252127
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100% Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Nietiedt GmbH Oberflächentechnik-und Malerbetriebe

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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