Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: VIA Bau GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

1. Juni 2026

TED·404731-2026

Beton- und Maurerarbeiten für den Neubau der Sprachheilschule in Maulburg

Baden-Württemberg
Lörrach, Germany·Veröffentlicht 12. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenBetonbauMaurerarbeitenSchulbauOeffentliche VerwaltungHochbau
Auftragswert
~€1.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Lörrach schreibt die Beton- und Maurerarbeiten für den Neubau der Sprachheilschule in Maulburg aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für bauliche Leistungen im Rahmen des Schulneubaus. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beton- und Maurerarbeiten - Neubau Sprachheilschule Maulburg

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Lörrach plant den Neubau einer Sprachheilschule in Maulburg und sucht hierfür ein Unternehmen für die Beton- und Maurerarbeiten. Diese Arbeiten bilden ein zentrales Gewerk im Bauprozess, das die Errichtung der tragenden Strukturen und Mauerwerkselemente umfasst. Der Auftrag wird als ein einzelnes Los vergeben, wobei das wirtschaftlichste Angebot allein über den Preis bestimmt wird. Interessierte Firmen sollten über entsprechende Kapazitäten und Erfahrung im öffentlichen Hochbau verfügen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beton- und Maurerarbeiten - Neubau Sprachheilschule Maulburg

Der Landkreis Lörrach bauet eine neue Sprachheilschule in Maulburg. Gegenstand der Ausschreibung sind die Beton- und Maurerarbeiten (siehe LV).

CPV 45262300, 45262310, 45112000, 45232451, 45332000, 45261420
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    wirtschaftlichste Angebot

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an VIA Bau GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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