Bestandskartierung des Schlammpeitzgers im Landkreis Stendal
Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt schreibt eine ökologische Bestandskartierung des Schlammpeitzgers im Landkreis Stendal aus. Ziel ist die Erfassung der Artvorkommen im Jahr 2028 zur Unterstützung der FFH-Berichtspflicht. Die Leistung umfasst die methodische Erhebung von Bestands- und Habitatdaten in drei definierten Untersuchungsgebieten.
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Hinweis: Die Leistung findet im Untersuchungsjahr 2028 statt! 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erfassung und Dokumentation der aktuellen Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in ausgewählten, potenziell geeigneten Gewässersystemen im Nordosten von Sachsen-Anhalt, im Landkreis Stendal. Die Kartierung soll einen belastbaren Überblick über das aktuelle Vorkommen der Art liefern und als Grundlage für naturschutzfachliche Bewertungen, Maßnahmenplanung sowie als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes (EHZ) gemäß FFH-Richtlinie im Rahmen der FFH-Berichtspflicht dienen. Aufgrund der schweren Nachweisbarkeit der Art sind die landesweiten FFH-Monitoringstichprobestellen für den Schlammpeitzger in Sachsen-Anhalt bezüglich der Aussagekraft und Einschätzung des EHZ nicht ausreichend. Eine detailliertere Erfassung des Schlammpeitzgers in Gebieten in denen sich FFH-Monitoringstichprobenstellen für die Art befinden soll aufgrund dessen durchgeführt werden. 2 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Nordosten Sachsen-Anhalts im Landkreis Stendal. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2, Tab. 1 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.1 und Abb.2 zeigt die Lage im Land. 3 Leistungsumfang - Allgemeine Methodik, zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für FFH-Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (RANA 2010). Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, vgl. Sachteleben & Behrens 2010 sowie Schnitter et al. 2006 - Anlage 1.4.1), das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Dies soll für die Gesamtbewertung von drei Untersuchungsgebieten angewendet werden in denen die FFH-Monitoringstichprobenstellen für den Schlammpeitzger liegen. Die Erfassung der Art richtet sich nach der Methodik zur Verbreitungskartierung von KRAPPE 2009. Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 3.1 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2028 durchzuführen.
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt sucht einen Dienstleister für eine ökologische Feldstudie im Jahr 2028. Dabei soll der Bestand des Schlammpeitzgers, einer geschützten Fischart, im Landkreis Stendal genau erfasst und dokumentiert werden. Diese Daten sind wichtig, um den Erhaltungszustand der Art gemäß EU-Vorgaben (FFH-Richtlinie) zu bewerten und zukünftige Naturschutzmaßnahmen zu planen. Die Untersuchung erfolgt nach festgelegten wissenschaftlichen Standards in drei spezifischen Gebieten. Der Auftrag richtet sich an ökologische Fachbüros oder Gutachter mit Erfahrung im Bereich Fischartenschutz.
Aufteilung in Lose
1 Lot1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erfassung und Dokumentation der aktuellen Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in ausgewählten, potenziell geeigneten Gewässersystemen im Nordosten von Sachsen-Anhalt, im Landkreis Stendal. Die Kartierung soll einen belastbaren Überblick über das aktuelle Vorkommen der Art liefern und als Grundlage für naturschutzfachliche Bewertungen, Maßnahmenplanung sowie als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes (EHZ) gemäß FFH-Richtlinie im Rahmen der FFH-Berichtspflicht dienen. Aufgrund der schweren Nachweisbarkeit der Art sind die landesweiten FFH-Monitoringstichprobestellen für den Schlammpeitzger in Sachsen-Anhalt bezüglich der Aussagekraft und Einschätzung des EHZ nicht ausreichend. Eine detailliertere Erfassung des Schlammpeitzgers in Gebieten in denen sich FFH-Monitoringstichprobenstellen für die Art befinden soll aufgrund dessen durchgeführt werden. 2 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Nordosten Sachsen-Anhalts im Landkreis Stendal. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2, Tab. 1 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.1 und Abb.2 zeigt die Lage im Land. 3 Leistungsumfang - Allgemeine Methodik, zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für FFH-Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (RANA 2010). Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, vgl. Sachteleben & Behrens 2010 sowie Schnitter et al. 2006 - Anlage 1.4.1), das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Dies soll für die Gesamtbewertung von drei Untersuchungsgebieten angewendet werden in denen die FFH-Monitoringstichprobenstellen für den Schlammpeitzger liegen. Die Erfassung der Art richtet sich nach der Methodik zur Verbreitungskartierung von KRAPPE 2009. Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 3.1 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2028 durchzuführen. 3.1 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten Der AN holt die für die Befischung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Fischereiberechtigten selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Die Befischung der Probestrecken ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. An den einzelnen Probestellen ist folgender Mindestaufwand zu erbringen: Streckenlänge 50 m, Probefläche 100 m², Anodenkontakte 50 Dips, Befischungszeit 15 (bis 30) Minuten. Ab einer Individuenzahl von 100 Tieren der Zielart dürfen diese Mindestvorgaben unterschritten werden. Die Befischungen erfolgen je nach Bedingungen watend oder vom Boot aus. In Ausnahmefällen ist es auch möglich vom Ufer aus zu fischen (z.B. kleine Gräben mit großer Sedimentdicke) oder Wat- und Bootsfischerei zu kombinieren (z.B. Grabenstrecken mit großer Tiefenvarianz). In kleineren Fließgewässern (bis 5 m Breite) ist es sinnvoll die gesamte Fläche zu befischen, während es in Stand- und größeren Fließgewässern notwendig ist, sich auf einen Uferstreifen zu beschränken. Während der Befischung gefangene Schlammpeitzger werden zurückbehalten und nach anschließender Vermessung zurückgesetzt. weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02 der Vergabeunterlagen)
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price60%
60 %
- quality40%
40 %
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert