Bestandskartierung des Schlammpeitzgers in Sachsen-Anhalt

Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt schreibt die Erfassung und Dokumentation von Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf die Jahre 2027 (Altmarkkreis Salzwedel und Stendal) sowie 2029 (Landkreis Börde) beziehen. Ziel ist die Gewinnung belastbarer Daten für die FFH-Berichtspflicht und die Maßnahmenplanung.
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Hinweis: Die Leistung findet in den Untersuchungsjahren 2027 (Los 1) und 2029 (Los 2) statt! 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erfassung und Dokumentation der aktuellen Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in ausgewählten, potenziell geeigneten Gewässersystemen. Die Kartierung soll einen belastbaren Überblick über das aktuelle Vorkommen der Art liefern und als Grundlage für naturschutzfachliche Bewertungen, Maßnahmenplanung sowie als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes (EHZ) gemäß FFH-Richtlinie im Rahmen der FFH-Berichtspflicht dienen. Aufgrund der schweren Nachweisbarkeit der Art sind die landesweiten FFH-Monitoringstichprobestellen für den Schlammpeitzger in Sachsen-Anhalt bezüglich der Aussagekraft und Einschätzung des EHZ nicht ausreichend. Eine detailliertere Erfassung des Schlammpeitzgers in Gebieten in denen sich FFH-Monitoringstichprobenstellen für die Art befinden soll aufgrund dessen durchgeführt werden. 2 Lose Die Vergabe erfolgt in 2 Losen, und zwar: - Los 1 umfasst die Erfassung und Dokumentation der aktuellen Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in ausgewählten, potenziell geeigneten Gewässersystemen im Norden von Sachsen-Anhalt, im Altmarkkreis Salzwedel und Stendal. - Los 2 umfasst die Erfassung und Dokumentation der aktuellen Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in ausgewählten, potenziell geeigneten Gewässersystemen im Westen von Sachsen-Anhalt, im Landkreis Börde. 3 Los 1 Bestandskartierung des Schlammpeitzgers 2027 3.1 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Norden von Sachsen-Anhalt, im Altmarkkreis Salzwedel und Stendal. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2.1, Tab. 1 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.1 und Abb.3 zeigt die Lage im Land. 4 Los 2 Bestandskartierung des Schlammpeitzgers 2029 4.1 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Westen von Sachsen-Anhalt, im Landkreis Börde. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2.1, Tab. 2 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.2 und Abb.4 zeigt die Lage im Land.
Das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt sucht Experten für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers, einer geschützten Fischart. Da die Art schwer nachzuweisen ist, sollen in zwei getrennten Jahren (2027 und 2029) detaillierte Kartierungen in ausgewählten Gewässern der Altmark und des Landkreises Börde durchgeführt werden. Diese Daten dienen als Grundlage für den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht zum Erhaltungszustand der Art gemäß der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Die Vergabe erfolgt in zwei Losen, wobei sich Bieter für eines oder beide Gebiete bewerben können.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erfüllung der Anforderungen gemäß § 56 VgV zur Nachforderung von Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Nachforderung auf Grundlage von § 56 VgV
Aufteilung in Lose
2 Lote3.1 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Norden von Sachsen-Anhalt, im Altmarkkreis Salzwedel und Stendal. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2.1, Tab. 1 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.1 und Abb.3 zeigt die Lage im Land. 3.2 Leistungsumfang - Allgemeine Methodik, zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für FFH-Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (RANA 2010). Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, vgl. Sachteleben & Behrens 2010 sowie Schnitter et al. 2006 - Anlage 1.4.1), das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Dies soll für die Gesamtbewertung von drei Untersuchungsgebieten angewendet werden in denen die FFH-Monitoringstichprobenstellen für den Schlammpeitzger liegen. Die Erfassung der Art richtet sich nach der Methodik zur Verbreitungskartierung von KRAPPE 2009. Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 3.3 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2027 durchzuführen. 3.3 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten Der AN holt die für die Befischung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Fischereiberechtigten selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Die Befischung der Probestrecken ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. An den einzelnen Probestellen ist folgender Mindestaufwand zu erbringen: Jeder Probestrecke besteht aus 4 Teilstrecken je 50 m (1 Probstrecke=200 m), Probefläche 100 m²/ Teilstrecke, Anodenkontakte 50 Dips, Befischungszeit 15 (bis 30) Minuten pro Teilstrecke. Ab einer Individuenzahl von 100 Tieren der Zielart dürfen diese Mindestvorgaben unterschritten werden. Die Befischungen erfolgen je nach Bedingungen watend oder vom Boot aus. Gemäß den Elektrofischerei-Sicherheitsvorkehrungen ist zwingend zu beachten und zu kalkulieren, dass die Elektrofischerei mit mindestens zwei Erfassern durchgeführt werden muss. Ein Verstoß für zum Ausschluss vom Verfahren. In Ausnahmefällen ist es auch möglich vom Ufer aus zu fischen (z.B. kleine Gräben mit großer Sedimentdicke) oder Wat- und Bootsfischerei zu kombinieren (z.B. Grabenstrecken mit großer Tiefenvarianz). In kleineren Fließgewässern (bis 5 m Breite) ist es sinnvoll die gesamte Fläche zu befischen, während es in Stand- und größeren Fließgewässern notwendig ist, sich auf einen Uferstreifen zu beschränken. Während der Befischung gefangene Schlammpeitzger werden zurückbehalten und nach anschließender Vermessung zurückgesetzt. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.
4.1 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Westen von Sachsen-Anhalt, im Landkreis Börde. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2.1, Tab. 2 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.2 und Abb.4 zeigt die Lage im Land. 4.2 Leistungsumfang - Allgemeine Methodik, zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für FFH-Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (RANA 2010). Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, vgl. Sachteleben & Behrens 2010 sowie Schnitter et al. 2006 - Anlage 1.4.1), das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Dies soll für die Gesamtbewertung von drei Untersuchungsgebieten angewendet werden in denen die FFH-Monitoringstichprobenstellen für den Schlammpeitzger liegen. Die Erfassung der Art richtet sich nach der Methodik zur Verbreitungskartierung von KRAPPE 2009. Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 4.3 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2029 durchzuführen. 4.3 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten Der AN holt die für die Befischung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Fischereiberechtigten selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Die Befischung der Probestrecken ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. An den einzelnen Probestellen ist folgender Mindestaufwand zu erbringen: Jeder Probestrecke besteht aus 4 Teilstrecken je 50 m (1 Probstrecke=200 m), Probefläche 100 m²/ Teilstrecke, Anodenkontakte 50 Dips, Befischungszeit 15 (bis 30) Minuten pro Teilstrecke. Ab einer Individuenzahl von 100 Tieren der Zielart dürfen diese Mindestvorgaben unterschritten werden. Die Befischungen erfolgen je nach Bedingungen watend oder vom Boot aus. Gemäß den Elektrofischerei-Sicherheitsvorkehrungen ist zwingend zu beachten und zu kalkulieren, dass die Elektrofischerei mit mindestens zwei Erfassern durchgeführt werden muss. Ein Verstoß für zum Ausschluss vom Verfahren. In Ausnahmefällen ist es auch möglich vom Ufer aus zu fischen (z.B. kleine Gräben mit großer Sedimentdicke) oder Wat- und Bootsfischerei zu kombinieren (z.B. Grabenstrecken mit großer Tiefenvarianz). In kleineren Fließgewässern (bis 5 m Breite) ist es sinnvoll die gesamte Fläche zu befischen, während es in Stand- und größeren Fließgewässern notwendig ist, sich auf einen Uferstreifen zu beschränken. Während der Befischung gefangene Schlammpeitzger werden zurückbehalten und nach anschließender Vermessung zurückgesetzt. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung