Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Planungsgruppe M+M AG

Auftragswert

€2.5M

Zuschlag am

8. Dez. 2022

TED·445297-2026

Besondere Leistungen zur TGA-Fachplanung

Brandenburg
Nuthetal, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
IngenieurdienstleistungenForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungTga PlanungFachplanungIngenieurleistungenOeffentliche ForschungGebaeudeausruestung
Auftragswert
€65k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung beauftragt zusätzliche besondere Leistungen im Rahmen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Es handelt sich um eine Ergänzung zum bestehenden Hauptauftrag VE702_TGA Planung. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beauftragung von Besonderen Leistungen zum Hauptauftrag VE702_TGA Planung

VergabeHero-Einschätzung

Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung in Nuthetal benötigt zusätzliche fachplanerische Leistungen für die technische Gebäudeausrüstung (TGA), also für die Planung von Anlagen wie Heizung, Lüftung, Sanitär oder Elektro. Dieser Auftrag ergänzt einen bereits bestehenden Vertrag zur TGA-Planung. Da es sich um eine Erweiterung eines laufenden Projekts handelt, erfolgt die Vergabe direkt an den bereits beauftragten Partner. Der geschätzte Wert für diese zusätzlichen Leistungen liegt bei 65.000 Euro.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VE702 Beauftragung Besonderer Leistungen

Leistungsabruf zum Vertrag Fachplanung

CPV 71320000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • quality

    NA14 zu Hauptauftrag TGA-Planung

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Dez. 2022
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Planungsgruppe M+M AG · €2.5M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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