Beseitigung von Unfallschäden durch Leichtflüssigkeiten auf Bundesautobahnen

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Reinigung von Verkehrsflächen nach Unfällen mit Leichtflüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoffen aus. Der Auftrag umfasst vier Lose für verschiedene Autobahnmeistereien in Nordrhein-Westfalen und läuft über den Zeitraum 2026 bis 2028. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag zur Gefahrenabwehr auf Bundesautobahnen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Beseitigung von Unfallschäden mit Leichtflüssigkeiten im Unterhaltungsbereich der Autobahnmeisterei Dorsten (Los1), Autobahnmeisterei Gelsenkirchen (Los 2), Autobahnmeisterei Kamen (Los 3) und Autobahnmeisterei Recklinghausen (Los 4) in 2026-28
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht Dienstleister für die Beseitigung von Unfallschäden auf Autobahnen, bei denen Leichtflüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoffe ausgelaufen sind. Die Aufgabe besteht in der fachgerechten Reinigung der Verkehrsflächen in den Zuständigkeitsbereichen der Autobahnmeistereien Dorsten, Gelsenkirchen, Kamen und Recklinghausen. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die jeweils eine spezifische Region abdecken, und ist für den Zeitraum von 2026 bis 2028 geplant. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, endet die Laufzeit entweder nach Ablauf der Zeit oder bei Erreichen einer festgelegten Vertragssumme.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
4 LoteAusführung Verkehrsflächenreinigung von Öl- und Betriebsstoffen auf Bundesautobahnen und dessen Anlagen im Bereich der Autobahnmeisterei Dorsten
Ausführung Verkehrsflächenreinigung von Öl- und Betriebsstoffen auf Bundesautobahnen und dessen Anlagen im Bereich der Autobahnmeisterei Freudenberg und der Autobahnmeisterei Gelsenkirchen
Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet. Wird die Vertragssumme innerhalb der Laufzeit nicht erreicht, kann einer Verlängerung des Vertrages bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt des Erreichens der Vertragssumme vereinbart werden. Es besteht kein Anspruch auf vollständiges Abarbeiten der Auftragssumme.
Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet. Wird die Vertragssumme innerhalb der Laufzeit nicht erreicht, kann einer Verlängerung des Vertrages bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt des Erreichens der Vertragssumme vereinbart werden. Es besteht kein Anspruch auf vollständiges Abarbeiten der Auftragssumme.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 16. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung