Beschaffung von IT-Ausstattung und interaktiven Whiteboards für Schulen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Geesthacht schreibt die Lieferung von IT-Hardware für den Schulbetrieb aus. Der Auftrag umfasst vier Lose: mobile Ladewagen, 32 Mini-PCs mit Peripherie, 32 interaktive Whiteboards inklusive Montage sowie Netzwerkkomponenten wie Access-Points und Switche. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung technischer Geräte einschließlich Access-Points, Ladewagen, Switche, Mini-PCs inkl. Monitoren, Tastaturen, Mäusen und Halterung, sowie interaktiver Whiteboards von Clevertouch inkl. Halterung und Whiteboard-Flügeln.
Die Stadt Geesthacht modernisiert die technische Ausstattung ihrer Schulen und sucht hierfür verschiedene IT-Komponenten. Die Beschaffung ist in vier Bereiche unterteilt: mobile Ladewagen für Tablets oder Laptops, 32 Mini-PCs inklusive Zubehör wie Monitoren und Tastaturen, 32 interaktive Whiteboards von Clevertouch inklusive elektrisch höhenverstellbarer Halterungen sowie Netzwerktechnik, bestehend aus 210 Access-Points und acht Switchen. Der Auftrag richtet sich an IT-Systemhäuser oder Fachhändler, die in der Lage sind, die Hardware zu liefern und die Whiteboards fachgerecht zu montieren. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt allein auf Basis des günstigsten Preises.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB /Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB /Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB /Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB /Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB /Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB /Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB /Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Es gelten die Bestimmungen gemäß § 56 Absatz 2 und 3 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Aufteilung in Lose
4 LoteFür die Beschulung der Schüler sollen 32 interaktive Whiteboards mit Seitenflügeln (beidseitig) und Container kompatibler höhenverstellbare (elektrisch) Boden-Wandhalterung (samt Montage) beschafft werden.
IT-Infrastruktur Komponenten sollen beschafft werden: Dies umfasst 210 Access Points, 2 Switche POE 48-Port und 6 Switche POE 24-Port.
Für die Beschullung der Schüler müssen insgesamt 32 Mini-PCs inklusive Monitoren, Maus, Tastatur und Halterungen beschafft werden. Die Geräte dienen der Unterstützung des Unterrichts und ermöglichen eine zeitgemäße sowie praxisnahe Beschulung der Schülerinnen und Schüler.
Für die Beschulung der Schüler müssen folgende Ladewagen beschafft werden: 4 bewegliche Ladewagen mit 24 Ladeslots 4 bewegliche Ladewagen mit 36 Ladeslots
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
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Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung