TED·370544-2026

Beschaffung von zwei Rasterelektronenmikroskopen (E-SEM und Kryo-SEM)

Nordrhein-Westfalen
Bielefeld, Germany·Veröffentlicht 29. Mai 2026
Labor- und MedizintechnikBildung und ForschungLaborausstattungForschung Und LehreMikroskopieWissenschaftliche GeraeteUniversitaet
Auftragswert
~€1.2M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Juni 2026
-13 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Universität Bielefeld schreibt die Lieferung von zwei spezialisierten Rasterelektronenmikroskopen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: ein Kryo-Rasterelektronenmikroskop (Kryo-SEM) und ein Umgebungs-Rasterelektronenmikroskop (E-SEM). Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 30. Juni 2026.

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Es werden zwei Rasterelektronenmikroskope E-Sem und KryoSem gem. Leistungsbeschreibung benötigt

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität Bielefeld sucht für ihre Forschungseinrichtungen zwei hochspezialisierte Mikroskope. Dabei handelt es sich um ein Kryo-Rasterelektronenmikroskop, das Proben bei extrem niedrigen Temperaturen untersucht, sowie ein E-SEM (Environmental Scanning Electron Microscope), das Untersuchungen in einer gasförmigen Umgebung ermöglicht. Der Auftrag ist in zwei separate Lose aufgeteilt, sodass Anbieter sich für eines oder beide Geräte bewerben können. Da es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt, werden in der ersten Phase zunächst die Eignungsnachweise der Interessenten geprüft, bevor zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001CryoSEM

s. Anlage "Leistungsbeschreibung und Preisblatt Los 1"

CPV 38510000
LOT-0002E-SEM

s. Anlage "Leistungsbeschreibung und Preisblatt Los 2"

CPV 38510000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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