TED·500428-2026·Schließt in 28 Tagen

Beschaffung von zwei NVIDIA DGX B300-288GB GPU-Servern

Rheinland-Pfalz
Kaiserslautern, Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
IT-DienstleistungenHardwareBildungswesenForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungIt HardwareHochleistungsrechnenForschung Und LehreServer InfrastrukturKuenstliche Intelligenz
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
18. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau schreibt die Beschaffung von zwei Deep-Learning-Servern des Typs NVIDIA DGX B300-288GB aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Hardware inklusive einer dreijährigen Wartungsvereinbarung. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 18. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Erweiterung eines GPU-Server-Cluster um zwei weitere leistungsfähige Deep-Learning-Server

VergabeHero-Einschätzung

Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau möchte ihre Rechenkapazitäten für Forschung und Lehre erweitern und sucht dafür zwei hochleistungsfähige GPU-Server. Bei den Geräten handelt es sich um spezialisierte Systeme für Deep Learning, die mit modernster Grafikprozessor-Technologie ausgestattet sind. Neben der reinen Hardware-Lieferung ist eine dreijährige Wartung der Systeme Teil des Auftrags. Da es sich um sehr spezifische High-End-Hardware handelt, ist das Angebot auf spezialisierte IT-Systemhäuser ausgerichtet, die solche Enterprise-Lösungen vertreiben und betreuen können.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001GPU-Server 2 x NVIDIA DGX-B300-288GB

2 Serversysteme vom Typ "NVIDIA DGX B300-288GB" oder gleichwertig mit jeweils 8 Blackwell Ultra GPUs (B300 288GB) und 3 Jahren Wartung.

CPV 30211100Frist 18. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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