TED·524193-2026·Schließt in 34 Tagen

Beschaffung von zwei Mehrzweckfahrzeugen für die Feuerwehr

FahrzeugeFeuerwehrbedarfÖffentliche VerwaltungBrandschutzFeuerwehrFahrzeugbeschaffungOeffentliche SicherheitRettungsdienstKommunalbedarf
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Merzig-Wadern schreibt die Beschaffung von zwei Mehrzweckfahrzeugen aus. Das Projekt ist in drei Lose unterteilt: Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Ausbau und Beladung. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 31. August 2026.

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Beschaffung von zwei Mehrzweckfahrzeugen für die Feuerwehr Mettlach und den Landkreis Merzig-Wadern bestehend aus drei Losen (Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Ausbau und Beladung)

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Merzig-Wadern sucht neue Mehrzweckfahrzeuge für die Feuerwehr Mettlach. Die Beschaffung ist in drei einzelne Lose unterteilt, damit sich spezialisierte Unternehmen für das Fahrgestell, den feuerwehrtechnischen Ausbau oder die Beladung bewerben können. Es handelt sich um ein klassisches Beschaffungsvorhaben für Einsatzfahrzeuge, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen müssen die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Fahrgestell

Fahrgestell für zwei Mehrzweckfahrzeuge

CPV 34144210Frist 31. Aug. 2026
LOT-0002Ausbau

Feuerwehrtechnischer Aufbau für zwei Mehrzweckfahrzeuge

CPV 34144210Frist 31. Aug. 2026
LOT-0003Beladung

Feuerwehrtechnische Beladung

CPV 34144210Frist 31. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    siehe Vergabeunterlagen

    100%
  • price

    siehe Vergabeunterlagen

    100%
  • price

    siehe Vergabeunterlagen

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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