TED·544102-2026·Schließt in 32 Tagen

Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen für den Katastrophenschutz

Schleswig-Holstein
Bad Segeberg, Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
FahrzeugbeschaffungSicherheitsausrüstungÖffentliche VerwaltungKatastrophenschutzKatastrophenschutzFeuerwehrfahrzeugeBehoerdenfahrzeugeEinsatzleitwagenOeffentliche Sicherheit
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Sept. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Kreis Segeberg schreibt die Lieferung von zwei Einsatzleitwagen (ELW) für den Katastrophenschutz aus. Die Fahrzeuge müssen mindestens vier Personen befördern und sechs Arbeitsplätze für Führungsaufgaben bieten. Die vorhandene Beladung wird in die neuen Fahrzeuge integriert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von zwei Einsatzleitwagen (ELW) für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg. Mit den ELW sollen durch eine Führungsstaffel Einsätze der Führungsstufen B und C bearbeitet werden können. Die Beladung des Fahrzeuges ist vorhanden und wird weiter genutzt. Das Fahrzeug soll mind. vier Personen (inkl. Fahrer) zum Einsatzort transportieren, sechs Arbeitsplätze bieten und den Anforderungen der DIN EN 1846 - Feuerwehrfahrzeuge- entsprechen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Kreis Segeberg sucht einen Anbieter für zwei neue Einsatzleitwagen, die speziell für den Katastrophenschutz konzipiert sind. Diese Fahrzeuge dienen als mobile Kommandozentralen, um Einsätze der Führungsstufen B und C zu koordinieren, und müssen Platz für mindestens vier Personen sowie sechs Arbeitsplätze bieten. Die bereits vorhandene technische Ausrüstung wird in die neuen Fahrzeuge übernommen, die den gängigen Normen für Feuerwehrfahrzeuge entsprechen müssen. Die Beschaffung ist als ein Los ausgeschrieben und umfasst die Lieferung der Fahrzeuge innerhalb eines Zeitraums von 720 Tagen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
  • Einhaltung der DIN EN 1846 für Feuerwehrfahrzeuge

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. gemäß §§ 123,124 GWB Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg

Lieferung von zwei Einsatzleitwagen (ELW) für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg. Mit den ELW sollen durch eine Führungsstaffel Einsätze der Führungsstufen B und C bearbeitet werden können. Die Beladung des Fahrzeuges ist vorhanden und wird weiter genutzt. Das Fahrzeug soll mind. vier Personen (inkl. Fahrer) zum Einsatzort transportieren, sechs Arbeitsplätze bieten und den Anforderungen der DIN EN 1846 - Feuerwehrfahrzeuge- entsprechen.

CPV 34144000, 34100000Frist 7. Sept. 2026720 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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