Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen für den Katastrophenschutz

Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Segeberg schreibt die Lieferung von zwei Einsatzleitwagen (ELW) für den Katastrophenschutz aus. Die Fahrzeuge müssen mindestens vier Personen befördern und sechs Arbeitsplätze für Führungsaufgaben bieten. Die vorhandene Beladung wird in die neuen Fahrzeuge integriert.
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Lieferung von zwei Einsatzleitwagen (ELW) für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg. Mit den ELW sollen durch eine Führungsstaffel Einsätze der Führungsstufen B und C bearbeitet werden können. Die Beladung des Fahrzeuges ist vorhanden und wird weiter genutzt. Das Fahrzeug soll mind. vier Personen (inkl. Fahrer) zum Einsatzort transportieren, sechs Arbeitsplätze bieten und den Anforderungen der DIN EN 1846 - Feuerwehrfahrzeuge- entsprechen.
Der Kreis Segeberg sucht einen Anbieter für zwei neue Einsatzleitwagen, die speziell für den Katastrophenschutz konzipiert sind. Diese Fahrzeuge dienen als mobile Kommandozentralen, um Einsätze der Führungsstufen B und C zu koordinieren, und müssen Platz für mindestens vier Personen sowie sechs Arbeitsplätze bieten. Die bereits vorhandene technische Ausrüstung wird in die neuen Fahrzeuge übernommen, die den gängigen Normen für Feuerwehrfahrzeuge entsprechen müssen. Die Beschaffung ist als ein Los ausgeschrieben und umfasst die Lieferung der Fahrzeuge innerhalb eines Zeitraums von 720 Tagen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Einhaltung der DIN EN 1846 für Feuerwehrfahrzeuge
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. gemäß §§ 123,124 GWB Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von zwei Einsatzleitwagen (ELW) für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg. Mit den ELW sollen durch eine Führungsstaffel Einsätze der Führungsstufen B und C bearbeitet werden können. Die Beladung des Fahrzeuges ist vorhanden und wird weiter genutzt. Das Fahrzeug soll mind. vier Personen (inkl. Fahrer) zum Einsatzort transportieren, sechs Arbeitsplätze bieten und den Anforderungen der DIN EN 1846 - Feuerwehrfahrzeuge- entsprechen.
Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung