Beschaffung von zwei automatisierten Zellzähl- und Viabilitätsanalysesystemen
Fraunhofer ITMP
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 07.10.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Fraunhofer ITMP
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Originalbekanntmachung
- deutsche-evergabe.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 62eb5e29-3863-471d-ae1f-add82cb0bb7c
- CPV-Codes
- Analysegeräte (38432000)
Kurzbeschreibung
Das Fraunhofer-Institut für Translationale Medizin und Pharmakologie (ITMP) beschafft zwei automatisierte Analysesysteme zur Bestimmung von Zellzahl und Zellviabilität im Hellfeldverfahren. Die Geräte sollen schnelle, standardisierte Messungen ermöglichen und am Erfüllungsort in Hamburg-Eidelstedt installiert beziehungsweise in Betrieb genommen werden. Die Ausführungsfrist ist vom 23. September bis zum 7. Oktober 2026 vorgesehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Informationsdienst der Deutschen eVergabe 23.09.2026 09:24 Uhr 1.) die Bezeichnung und die Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: der ausschreibenden Stelle Fraunhofer ITMP Telefon +49 69269525237 Sandhöfer-Allee 1 Telefax +49 69269525237 60528 Frankfurt am Main E-Mail sandra.reichmann.heredero@itmp.fraunhofer.de der Stelle, an die die konventionellen Angebote zu richten sind: Fraunhofer ITMP Sandhöfer-Allee 1 60528 Frankfurt am Main 2.) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO 3.) die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebote sind zugelassen Textform (§ 126b BGB) ist erlaubt Digitale Signatur wird nicht unterstützt 4.) gegebenenfalls in den Fällen des § 29 Absatz 3 die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Daten während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfahrens. [https-Übertragung]. Die Unterlagen können Sie unter www.deutsche-evergabe.de herunterladen. 5.) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen PR1294570 Titel PR1294570_Beschaffung von Zellzählgeräten Beschreibung Beschaffung von zwei automatisierten Analysesystemen zur schnellen, standardisierten und benutzerfreundlichen Bestimmung der Zellzahl sowie der Zellviabilität ausf. Beschreibung Zuschlagskriterien: 100% Preis 1.Technische Detailbeschreibung (Forderungen): Allgemein 1.1. Das Gerät muss ohne Verwendung einer separaten Zählkammer nutzbar sein. 1.2. Das Gerät muss ohne zusätzliche Kosten je Einzelmessung (z. B. verursacht durch gerätespezifische Verbrauchsmaterialien) betrieben werden können. 1.3. Das Gerät muss unmittelbar nach der Messung die Zellzahl ausgeben. 1.4. Das Gerät muss Messungen in einem Volumen von nicht mehr als 50 μL ermöglichen. 1.5. Das Gerät muss für unterschiedliche Zellgrößen geeignet sein. Der Größenbereich darf am unteren Punkt 5 μm nicht überschreiten und am oberen Punkt 300 μm nicht unterschreiten. 1.6. Das Gerät muss die Größe der Zellen selbstständig erkennen und in Form eines Histogramms ausgeben. 1.7. Das Gerät soll automatisch die Zellgrößen auswählen, die zu zählen sind (Autogating). 1.8. Es muss möglich sein, den Bereich der Zellgröße (Gating) manuell einstellen zu können. 1.9. Es muss möglich sein, die Zellviabilität bestimmen zu können (ggf. unter Zuhilfenahme von entsprechenden Farbstoffen). 1.10. Die Bestimmung der Zellviabilität muss vor der Messung auswählbar oder abwählbar sein. 1.11. Das Gerät muss unmittelbar nach der Messung die Zellviabilität ausgeben, sofern eine Seite 1 / 5 Informationsdienst der Deutschen eVergabe 23.09.2026 09:24 Uhr entsprechende Messung durchgeführt wurde. 1.12. Das Gerät muss automatisch die Rundheit der Zellen bestimmen können. 1.13. Das Gerät muss über eine Funktion verfügen, die die optimale Zählebene automatisch findet (Autofocus). 1.14. Zudem muss die manuelle Feineinstellung der Fokussierung auf die Zählebene möglich sein. 1.15. Die Bestimmung der Zellzahl und Zellviabilität muss im Hellfeldverfahren (Brightfield) möglich sein. Fluoreszenzbasierte Mess- oder Analysefunktionen werden für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht benötigt und gehen nicht in die Bewertung des Angebots ein. 1.16. Es muss möglich sein, eigene Messprotokolle zu erstellen, zu speichern und erneut zu verwenden, die nicht weniger als die folgenden Optionen beinhalten: 1.16.1. Die Möglichkeit den Bereich der Zellgröße (Gating) zu wählen. 1.16.2. Die Möglichkeit zu wählen ob eine Messung mit oder ohne Ermittlung der Zellviabilität geschehen soll. 1.16.3. Die Möglichkeit die Rundheit der Zellen zu definieren. 1.17. Das Gerät muss Zellzahlen im Bereich von 1x103 bis 2x107 Zellen/ml bestimmen können. Ein größerer Konzentrationsbereich wird nicht zum Nachteil ausgelegt. 1.18. Die Messzeit pro Einzelmessung darf 10 Sekunden nicht überschreiten. 1.19. Das Gerät muss über einen integrierten Touchscreen verfügen, der mit Laborhandschuhen bedient werden kann. 1.20. Das Gerät muss vollständig ohne angeschlossenen PC bedienbar sein (Starten von Messungen, Auswahl von Protokollen, Anzeigen der Ergebnisse). 1.21. Die Nutzerführung muss intuitiv und selbsterklärend gestaltet sein. 1.22. Die Sprache der Benutzeroberfläche muss auf Englisch sein. Die Möglichkeit zwischen verschiedenen Sprachen wählen zu können wird nicht zum Nachteil ausgelegt. Datenexport / Schnittstellen 1.23. Das Gerät muss einen Export von Messdaten ermöglichen. 1.24. Die Exportformate müssen für eine Weiterverarbeitung geeignet sein (CSV und Excel- kompatibel). 1.25. Das Gerät muss einen Export von Hellfeld-Bildern in gängigen Bildformaten wie PNG oder JPG ermöglichen. 1.26. Der Datenexport muss über Netzwerkverbindung oder direkte PC-Anbindung erfolgen können. Ein Export ausschließlich über USB-Massenspeicher (USB-Stick) ist nicht zulässig. Wartung, Betrieb, Verbrauchsmaterialien 1.27. Das Gerät muss kalibrierungsfrei, wartungsarm und für den dauerhaften Routinebetrieb geeignet sein. 1.28. Für den Routinebetrieb des Geräts dürfen keine ausschließlich gerätespezifischen Verbrauchsmaterialien (z. B. proprietäre Zählkammern, Kartuschen oder Messkassetten) zwingend erforderlich sein. Das Gerät muss mit marktüblichen, herstellerunabhängigen Laborverbrauchsmaterialien betrieben werden können. Bauform 1.29. Das Gerät soll kompakt, handlich und für den Betrieb auf einem Labortisch geeignet sein, weshalb seine Abmessungen 40 cm x 25 cm x 20 cm und sein Gewicht von 5 kg nicht übersteigen darf. Installation und Qualifizierung 1.30. Das Angebot muss ausweisen: 1.30.1. Installation/Inbetriebnahme des Geräts vor Ort oder gleichwertig (falls notwendig). Erfüllungsort: 22525 Hamburg, Eidelstedt 6.) gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: losweise Vergabe: ist nicht vorgesehen 7.) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten: Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. 8.) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Laufzeit/Ausführungsfrist: 23.09.2026 bis 07.10.2026 Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden. Seite 2 / 5 Informationsdienst der Deutschen eVergabe 23.09.2026 09:24 Uhr 9.) die elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Die Vergabeunterlagen stehen digital über die Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/62eb5e29-3863-471d-ae1f-add82cb0bb7c 10.) die Teilnahme- oder Angebots- & Bindefrist: Angebotsfrist Die Frist endet am 07.10.2026 um 13:00 Uhr. Bindefrist Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 30.11.2026. 11.) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben 12.) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Alle Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Eingang beim Auftraggeber und Erfüllung der Voraussetzung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 13.) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: 4. Eignung der Bieter 4.1 Grundsätzliche Hinweise zur Eignungsprüfung Für die Vergabe des öffentlichen Auftrags kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und nicht in entsprechender Anwendung insbesondere der §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§31 Abs. 1 UVgO). Als Nachweis für die erforderliche Eignung hat der Bieter die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und durch die genannten Angaben und Erklärungen in den Anlagen C1 bis C 6 sowie auf Verlangen durch die genannten Nachweise seine Eignung zu belegen. Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots. Die im Abschnitt 4 genannten Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen 4.2 Eignungskriterien und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe“ zu erklären und damit nachzuweisen, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründen vorliegt. (vgl. § 31 UVgO, Verweis auf §§ 123, 124 GWB). Der Bieter erklärt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG, § 98c AufenthG oder § 19 MiLoG vorliegt, wonach sein Unternehmen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dass kein Ausschlussgrund gem. § 22 LkSG vorliegt, wonach sein Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs.1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs.2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dass kein Ausschlussgrund gem. § 14 BTTG vorliegt, wonach ein Verstoß nach § 13 Abs.1 BTTG unanfechtbar festgestellt wurde. 4.3 Angaben zum Firmenprofil Verlangt werden folgende Angaben zum Unternehmen: • Vollständige Bezeichnung des Unternehmens • Firmenanschrift und Kontaktdaten • USt-ID-Nummer • Vertretungsbefugnis • Angaben zur Unternehmensgröße und Mitarbeiteranzahl • Angabe ob ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen vorliegt • Organisatorische Gliederung • falls gegeben Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems • Angabe zur Eintragung Handelsregister • Erforderliche Angaben für Wettbewerbsregisterauszug Seite 3 / 5 Informationsdienst der Deutschen eVergabe 23.09.2026 09:24 Uhr • Angabe zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft • Hauptgeschäftstätigkeit und Leistungsspektrum • Angaben zu Umsätzen • Angabe von Referenzen • Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung • Bonität des Unternehmens • Angaben über das Bestehen von gewerblichen Schutzrechten 4.3.1 Berufs- oder Handelsregistereintragung Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage "Angaben zum Firmenprofil" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. 4.3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: • für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (2-fach maximiert), • für Vermögensschäden mindestens 250.000 EUR (2-fach maximiert). Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage "Angaben zum Firmenprofil" im Abschnitt Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung erklären, dass • er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt. Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall auf gesondertes Verlangen eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen oder • eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers auf gesondertes Verlangen einzureichen. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht innerhalb von 2 Werktagen erbringen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. 4.3.3 Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025) mit dem Angebot einreichen. Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen: • Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte) • Führungskräfte 4.4 Tariftreueversprechen gem. § 3 Bundestariftreuegesetz (BTTG) Diese Erklärung und die sich aus ihren ergebenden Verpflichtungen werden bei Zuschlagserteilung Bestandteil des Vertrages. 4.5 Eigenerklärung Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen) Diese Erklärung und die sich aus ihren ergebenden Verpflichtungen werden bei Zuschlagserteilung Bestandteil des Vertrages. Dokumente, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. C2_Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe 2. C3_EU-Verordnung 833/2014 Bezug zu Russland 3. C4_Eigenerklärung Tariftreueversprechen 4. C5_Formular für Antragnehmer/Lieferanten zur Export-Klassifizierung 14.) die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Sonstiges: Seite 4 / 5 Informationsdienst der Deutschen eVergabe 23.09.2026 09:24 Uhr Bieterfragen können bis spätestens 01.10.2026 um 13:00 Uhr eingereicht werden. Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform gestellt werden. Antworten auf Bieterfragen sowie aufklärende oder berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden allen Bietern zeitgleich elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Die Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich eigenständig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung der Bieterfragen auf dem Vergabeportal zu informieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Fraunhofer ITMP sowie die Fraunhofer Gesellschaft e.V. übernehmen - soweit rechtlich zulässig - keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich eigenständig über die Anforderungen der zu erbringenden Leistungen informieren, die Unterlagen entsprechend prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur durch das Fraunhofer ITMP beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots, dass er sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert hat. Nachforderungen von Unterlagen: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, bei unvollständig dokumentierten Angeboten, aus denen sich die geforderten Mindestanforderungen nicht eindeutig entnehmen lassen, die notwendigen Informationen bzw. schriftlichen Erklärungen vom Bieter anzufordern (§ 41 Abs. 2 und 3 UVgO). Einen Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird grundsätzlich keine Vergütung, Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung gewährt. Gleiches gilt für sonstige Aktivitäten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Vergabeverfahren. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und andere Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn das Vergabeverfahren aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. weil die vorgesehenen Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das Budget für diese Beschaffung überschritten wird) oder aufgrund veränderter, zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht absehbarer Beschaffungsbedürfnisse der Fraunhofer Gesellschaft e.V. nicht durch Zuschlag abgeschlossen werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher kein Vertrauensschutz der Bieter auf die Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Mit der Abgabe Ihres Angebots erklären Sie sich hiermit einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß unseren zuwendungsrechtlichen Vorgaben die Daten bis zu 30 Jahre gespeichert werden können. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen ausschließlich zur Erstellung des Angebots verwendet werden und sind vertraulich zu behandeln. Alle Mitarbeiter des Bieters, die mit dieser Ausschreibung befasst sind, müssen zur vertraulichen Behandlung verpflichtet werden. Beide Parteien verpflichten sich, die Geschäftsdaten des Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zu verwenden. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze verpflichtet. Die Bieter haben in ihren Unterlagen deutlich anzugeben, welche Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind oder aus anderen wichtigen Gründen der Geheimhaltung unterliegen. Sofern die Unterlagen keine entsprechende Kennzeichnung enthalten, wird davon ausgegangen, dass keine solchen Geheimnisse enthalten sind. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal „Deutsche E-Vergabe“ einzureichen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist hierfür nicht erforderlich. Sollte die Vergabeplattform für die Übermittlung des Angebots technische Eingabefelder vorsehen, sind diese Pflichtfelder auszufüllen. Der Bieter erklärt mit dem Hochladen des Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Willen, sich hinsichtlich des gesamten Angebots sowie seines Einverständnisses, sich an das Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden zu halten. Nachträgliche Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahmen der Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über das Vergabeportal vorgenommen werden. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden (§ 13 Abs. 1 UVgO). Sämtliche Preisangaben im Angebot sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Ende des Angebots hinzuzufügen. Das Angebot ist ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. Dies gilt auch für sämtliche geforderten Unterlagen, Nachweise oder Dokumente. Die als Anlagen beigefügten Formulare sind zu verwenden. Es wird auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) sowie auf die Richtlinie 2014/24/EU hingewiesen. Des Weiteren wird auf einige Grundsatzregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf § 97 Abs. 1 bis 6 GWB, verwiesen. Zeitpunkt der Publikation: 23.09.2026 - 09:45 Uhr Seite 5 / 5
Vergabeunterlagen
9 Dateien laut Portal · Stand 23.09.2026| Anschreiben | 328 KB | |
| Sonstiges | 2 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 638 KB | |
| Anschreiben | 24 KB | |
| Vertragsbedingungen | 750 KB | |
| Sonstiges | 130 KB | |
| Formular | 101 KB | |
| Formular | 73 KB | |
| Sonstiges | 71 KB |
Änderungen und Bieterfragen
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