Beschaffung von Zufahrtssperren und Zubehör für Veranstaltungsflächen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadtverwaltung Neuwied schreibt die Beschaffung von 40 Zufahrtssperren zur Sicherung von Veranstaltungsflächen aus. Zum Lieferumfang gehören zudem 28 Auffahrrampen, 20 Handläufe sowie 40 Einlegetrittschutzbleche. Das Vergabeverfahren erfolgt im offenen Verfahren.
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Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche).
Die Stadt Neuwied sucht nach einem Anbieter für mobile Zufahrtssperren, um Veranstaltungsflächen sicherer zu machen. Insgesamt werden 40 Sperrelemente sowie ergänzendes Zubehör wie Auffahrrampen, Handläufe und Trittschutzbleche beschafft. Ein zentrales Auswahlkriterium ist die Schutzwirkung der Systeme, also die Fähigkeit, Fahrzeuge effektiv zu stoppen. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die hochwertige Sicherheitstechnik für den öffentlichen Raum liefern können.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Nachweis der Eignung gemäß VgV
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen für Mitglieder von Bewerbergemeinschaften
- Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB bei Vorliegen von Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber wird einen Bewerber von derTeilnahme am Vergabeverfahren ausschließen,wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kannder Auftraggeberunter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 § A-EntG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist in die Anlagen der Vergabeunterlagen integriert. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotInsgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche). Wichtigstes Kriterium bei der Wahl eines geeigneten Sperrsystems ist seine objektive Schutzwirkung. Das ist die Fähigkeit, auch schwere Fahrzeuge innerhalb möglichst kurzer Strecke verlässlich zu stoppen. Ein weiteres Kriterium ist die Fähigkeit der Sperre, berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen muss trotz Sperre ein ungehinderter Personenfluss und eine rasche Entfluchtungsmöglichkeit gegeben sein. Des Weiteren kommt es auf eine möglichst einfache Logistik und Lagerung der Sperrvorrichtungen an. Ausschlusskriterien: Die Sperrelemente müssen manuell absenkbar/umlegbar sein, um berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Der Verschluss muss mittels Zahlenschlosses erfolgen. Zertifizierung: Die mobilen Zufahrtssperren sollen eine Zertifizierung nach ISO 22343-1:2033 und DIN SPEC 91414-1 oder vergleichbare Zertifizierungen vorweisen. Serviceleistungen: Der Anbieter sollte über ein Reklamationsmanagement verfügen. Das bedeutet, dass etwaige Mängel am Produkt innerhalb von 21 Tagen beseitigt werden können bzw. Ersatzelemente beim Ausfall einer Sperre vorgehalten werden. Abdeckbleche (Einlegetrittschutzbleche): Die Bleche sollen aus einem leichten Material (Aluminium) bestehen. Idealerweise bestehen sie aus einem Element und nicht aus einem Stecksystem. Sie müssen zudem mit einer Kette oder einem ähnlichen System vor Ort an der Sperrstelle abschließbar sein, so dass die Bleche nicht außerhalb der Veranstaltungszeiten an einen zentralen Ort verbracht werden müssen. Abmaße (im aufgebauten/aufgeklappten Zustand): Die Sperrelemente sollen einzeln aber auch im Verbund (zur Sicherung zentraler Zufahrtsstraßen) gestellt werden können. Dabei soll die Höhe mind. 0,80 m und max. 1,10 m betragen. Die Breite des Elements muss mind. 1,50 m und max. 2,00 m betragen. Die Tiefe mind. 3,00 m und max. 3,50 m. Zwecks Entfluchtung ist eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m erforderlich und eine max. Durchgangsbreite von 1,50 m gefordert. Die Plattform muss angeschrägt und nicht höher sein als 12 cm um eine Passierbarkeit von Rollstühlen ohne Hilfestellung gewährleisten zu können. Überfahrbarkeit: Da die Sperren während des Veranstaltungsaufbaus von Zugmaschinen der Marktbeschickenden sowie außerhalb der Veranstaltung im Rahmen des regulären Straßenverkehrs von Lkws und Bussen passiert werden, soll eine Überfahrbarkeit mit 40 t garantiert sein. Einsatz von erneuerbarer Energie: Der Einsatz von erneuerbarer Energie im Unternehmen ist nachzuweisen. Nachhaltige Verpackung: Umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sind zu bevorzugen, die recyclingfähig sind und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber über das duale System. Nachhaltigkeitskonzept. Bitte stellen Sie Ihr Nachhaltigkeits- bzw. Umweltmanagementkonzept vor. Das Konzept muss folgende Themen beinhalten: • Soziale- und Gesellschaftliche Verantwortung • Klima- und Umweltschutz • Verpackungskonzept • Zusätzliche Nachweise / Zertifikate
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price55%
Preis 50% Preis Zubehör: 5%
- quality45%
Qualität Sperrelemente: 35 % Qualität Zubehör: 5 % Nachhaltigkeit: 5 %
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung