TED·375865-2026

Beschaffung von Wasserzählern mit LoRaWAN-Funktechnologie

Sachsen-Anhalt
Magdeburg, Germany·Veröffentlicht 2. Juni 2026
VersorgungstechnikIT-DienstleistungenEnergie- und WasserversorgungWasserzaehlerLorawanSmart MeteringVersorgungsunternehmenMesstechnikIot Infrastruktur
Auftragswert
€1.1M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
1. Juli 2026
-15 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG schreibt die Lieferung von Wasserzählern mit integrierter LoRaWAN-Schnittstelle aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und hat ein geschätztes Gesamtvolumen von rund 1,04 Millionen Euro. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 1. Juli 2026.

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Wasserzähler mit LoRaWAN

VergabeHero-Einschätzung

Die Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG sucht Lieferanten für moderne Wasserzähler, die ihre Messdaten automatisch über das Funknetzwerk LoRaWAN übertragen können. Diese Technologie ermöglicht eine Fernauslesung der Zählerstände, was den manuellen Ableseaufwand für den Versorger deutlich reduziert. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, wobei das erste Los den Großteil des Volumens umfasst und das zweite Los vermutlich kleinere Stückzahlen oder spezifische Varianten abdeckt. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Lieferung von Smart-Metering-Lösungen vorweisen können. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Beschaffung von Wasserzählern mit LoRaWAN)

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Beschaffung von Wasserzählern mit LoRaWAN
€950k

Wasserzähler mit LoRaWAN

CPV 38421100
LOT-0002Beschaffung von Wasserzählern mit LoRaWAN
€89k

Wasserzähler mit LoRaWAN

CPV 38421100
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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