TED·524990-2026·Schließt in 29 Tagen

Beschaffung von VMware-Lizenzen, Subscriptions und Professional Services

IT-DienstleistungenSoftwareGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungSoftware LizenzenVirtualisierungIt InfrastrukturGesundheitswesenOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Universitätsklinikum Dresden schreibt die Beschaffung von VMware-Lizenzen, Subscriptions sowie zugehörigen Pflege- und Professional-Services für eine Laufzeit von 60 Monaten aus. Die Beschaffung basiert auf einer spezifischen Hersteller-Quote für Universitätskliniken. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Software für das Klinikum sowie dessen Tochterunternehmen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von VMware-Lizenzen / -Subscriptions einschließlich Pflegeleistungen und sog. "Professional Services" des Herstellers Broadcom für eine Dauer von 60 Monaten auf Grundlage einer hierfür bereits beim Hersteller Broadcom hinterlegten Quote für "University Hospital Platform".

VergabeHero-Einschätzung

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden benötigt für seine IT-Infrastruktur neue VMware-Lizenzen und zugehörige Serviceleistungen. Da VMware mittlerweile zum Broadcom-Konzern gehört, erfolgt die Beschaffung auf Basis einer speziellen Preisvereinbarung für Universitätskliniken. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren und beinhaltet neben den reinen Software-Lizenzen auch Wartungsleistungen und professionelle Unterstützung durch den Hersteller. Da es sich um eine zentrale IT-Komponente handelt, ist die Verfügbarkeit dieser Lizenzen für den Klinikbetrieb essenziell.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Nachweis der Eignung gemäß VgV-Vorgaben

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 56 Abs. 2 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." // § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." // § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VMware-Lizenzierung

Der Auftraggeber setzt zur Virtualisierung die Software VMware ein. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von VMware-Lizenzen / -Subscriptions einschließlich Pflegeleistungen und sog. "Professional Services" des Herstellers Broadcom für eine Dauer von 60 Monaten auf Grundlage einer hierfür bereits beim Hersteller Broadcom hinterlegten Quote für "University Hospital Platform". Folgende Tochterunternehmen des Auftraggebers müssen im Hinblick auf die zu beschaffenden VMware-Lizenzen / -Subscriptions nutzungsberechtigt sein: - Carus Consilium Sachsen GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden - Carl Gustav Carus Management GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden - Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden - Universitätsklinikum Dresden Service gemeinnützige GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, - MRT-Kooperations-GmbH, Fetscherstraße 76, 01307 Dresden - Nuklearmedizin und bildgebende Diagnostik am Universitätsklinikum Dresden GmbH, Fetscherstr. 74, 01307 Dresden. Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit weitere Tochterunternehmen des Auftraggebers, an denen der Auftraggeber mehr als 50 % der Anteile hält, gegründet werden, müssen diese ebenso im Hinblick auf die zu beschaffenden VMware-Lizenzen / -Subscriptions nutzungsberechtigt sein. Außerdem muss auch die Technische Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 01062 Dresden, ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden im Hinblick auf die zu beschaffenden VMware-Lizenzen / -Subscriptions nutzungsberechtigt sein. Der Auftraggeber handelt in Auftragsverwaltung für die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden. Für die Auftrags- / Vertragsabwicklung ist der Auftraggeber zuständig. Die Anforderungen an die Software sowie die weiteren zu erbringenden Leistungen sind im Einzelnen in dem EVB-IT Überlassungsvertrag_VGS # 22/2026 einschließlich dessen Anlagen aufgeführt.

CPV 48000000Frist 27. Aug. 20261800 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.5 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero