Beschaffung von vier mobilen Videobeobachtungsanlagen für die Polizei
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.11.2025, 07:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.10.2025
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 706272-2025
- Verfahrensnummer
- afae20ab-8eb4-4bc5-8080-bdbacc9c96c5
- CPV-Codes
Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger (34200000); Anhänger (34223300); Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen (35120000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sowie die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, beschafft für das Landespolizeiamt vier mobile Videobeobachtungsanlagen. Die Anlagen dienen der mobilen Videoüberwachung und werden im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für den Einsatz in Schleswig-Holstein beschafft. Die Vereinbarung endet automatisch, sobald die Höchstmenge von vier Anlagen erreicht ist; ein Lieferzeitraum oder eine Frist ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung von mobilen Videobeobachtungsanlagen für das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein. Höchstmenge: Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. 4 x mobile Videobeobachtungsanlagen (mVBA).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beschaffung von mobilen Videobeobachtungsanlagen für das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
Beschaffung von mobilen Videobeobachtungsanlagen für das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein. Höchstmenge: Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. 4 x mobile Videobeobachtungsanlagen (mVBA).
Frist: 10.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß führt zum Ausschluss. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Beschaffung von mobilen Videobeobachtungsanlagen für das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
- 11. Preis. Mit dem Angebot ist das ausgefülltes Preisblatt einzureichen. Dieses ist zwingend in Excel (.xlsx-Format) notwendig.
- 30 %
- 12. Gewährleistung / Wartungsvertrag für die mobilen Videobeobachtungsanlagen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gem. Wertungsmatrix einzureichen.
- 10 %
- 13. Qualität der mobilen Videobeobachtungsanlage und der Ausführungen der Arbeiten in Bezug auf die technische Leistungsbeschreibung. Mit dem Angebot ist ein Konzept gem. Wertungsmatrix einzureichen.
- 40 %
- 14. Verfügbarkeit der mobilen Videobeoachtungsanlage / Lieferzeiten. Mit dem Angebot ist die "Eigenerklärung zu der Verfügbarkeit der mobilen Videobeoachtungsanlage / Lieferzeiten" gem. Wertungsmatrix einzureichen.
- 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Verstoß führt zum Ausschluss. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 800124-2025
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