Ultraschallgeräte
Was wird ausgeschrieben
Die Mühlenkreiskliniken (AöR) in Minden beschaffen Ultraschallgeräte für ihre Krankenhäuser. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 VgV (4) wird angewendet. Es handelt sich um einen Lieferauftrag über medizinische Geräte mit einem Los.
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Die Mühlenkreiskliniken beabsichtigen die Beschaffung von Ultraschallgeräten im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. §14 VgV (4) zu vergeben.
Die Mühlenkreiskliniken in Minden (Nordrhein-Westfalen) schreiben Ultraschallgeräte für ihre Krankenhäuser aus. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, was bedeutet, dass der Auftraggeber direkt mit ausgewählten Anbietern verhandelt und keine öffentliche Konkurrenz besteht. Die genaue Stückzahl und Ausstattung der Geräte sind in der Ausschreibung nicht näher spezifiziert. Als Auftraggeber handelt eine öffentlich-rechtliche Anstalt (AöR) im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- CE-Kennzeichnung der angebotenen Ultraschallgeräte
- Nachweis als Medizinproduktehersteller oder -händler
- Erfahrung mit Lieferungen an Krankenhäuser oder Gesundheitseinrichtungen
- Konformität mit der Medizinprodukteverordnung (MDR)
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Mühlenkreiskliniken beabsichtigen die Beschaffung von Ultraschallgeräten im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. §14 VgV (4) zu vergeben.
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert