Beschaffung von transportablen LED-Warnleuchtensets mit synchroner Lauflichtfunktion

Was wird ausgeschrieben
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg schreibt die Lieferung von transportablen LED-Warnleuchtensets zur Verkehrssicherung aus. Der Auftrag umfasst eine Sofortabnahmemenge von 200 Sets und eine Option auf bis zu 800 Sets über einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Vergabe erfolgt anhand von Preis- und Qualitätskriterien.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es soll ein transportables Warnleuchtenset zur ergänzenden Verkehrssicherung beschafft werden, das anhand einer synchronen Lauflichtfunktion verkehrslenkende Einwirkung ermöglicht.
Die Polizei Baden-Württemberg sucht einen Lieferanten für mobile LED-Warnleuchtensets, die durch eine synchrone Lauflichtfunktion den Verkehr bei Einsätzen oder Baustellen sicher lenken können. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren, bei dem zunächst 200 Sets fest abgenommen werden und bis zu 800 Sets abgerufen werden können. Die Auswahl des Anbieters basiert zu 65 Prozent auf dem Preis und zu 35 Prozent auf qualitativen Merkmalen der Leuchtensysteme. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, wie etwa dem Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen oder Einträgen auf EU-Terrorlisten, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen oder Berufsverboten
- Bestätigung der gewerberechtlichen Voraussetzungen
- Eigenerklärung zur Nichtzugehörigkeit zu EU-Terrorlisten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Aufteilung in Lose
1 LotSofortabnahmemenge: Kauf von 200 Wanleuchtensets Höchstabnahmemenge: Kauf von 800 Warnleuchtensets
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price65%
Preis
- quality35%
Qualität gem. B-Kriterien
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung