TED·511343-2026·Schließt in 33 Tagen

Totalunternehmerleistungen für Schulerweiterungen in Viersen (Paket 1)

BauleistungenPlanungsleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchulbauTotalunternehmerOeffentliche VerwaltungGanztagsbetreuungHochbauPlanung Und Bau
Auftragswert
~€12M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Viersen schreibt Totalunternehmerleistungen für die bauliche Erweiterung von drei Grundschulstandorten aus. Ziel ist die Schaffung neuer Mensen und Unterrichtsräume zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026. Das Projekt ist in drei Lose unterteilt und umfasst sämtliche Planungs- und Bauleistungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Viersen beabsichtigt an mehreren Schulstandorten den Bau neuer Mensen sowie neuer Unterrichtsräume und Räume für unmittelbar zugehörige Nebennutzungen. Die Leistungen an den verschiedenen Standorten der Schulen werden jeweils gebündelt in Maßnahmenpaketen vergeben. Das vorliegende Paket 1 - Alt-Viersen umfasst drei Standorte in drei Losen (Los 1 - Katholische Grundschule an der Zweitorstraße, Los 2 - Gemeinschaftsgrundschule Lindenschule Regentenstr. (bisher GGS Rahser), Los 3 - Katholische Grundschule Remigiusschule). Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens sucht die Stadt Viersen für diese drei Schulstandorte Vertragspartner, die Leistungen eines Totalunternehmers für sämtliche Planungs- und Bauleistungen für die geplanten Schulerweiterungen übernehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Viersen plant den Ausbau von drei Grundschulen, um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder zu erfüllen. Hierfür werden Totalunternehmer gesucht, die sowohl die Planung als auch die bauliche Umsetzung der neuen Mensen und Unterrichtsräume übernehmen. Das Projekt ist in drei Lose aufgeteilt, die jeweils einen der Standorte (Zweitorstraße, Lindenschule und Remigiusschule) betreffen. Da es sich um ein Totalunternehmer-Modell handelt, liegt die gesamte Verantwortung für die Realisierung bei einem Partner. Die Vergabe erfolgt europaweit.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Katholische Grundschule an der Zweitorstraße

Nach aktueller Gesetzeslage besteht für alle Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Die Stadt Viersen beabsichtigt daher an mehreren Schulstandorten den Bau neuer Mensen sowie neuer Unterrichtsräume und Räume für unmittelbar zugehörige Nebennutzungen. Die derzeitigen Mensen und Küchen sind im Hinblick auf ihre Flächen und Dimensionen überholt und sollen perspektivisch anderen Zwecken zugeführt werden. Mit den neuen Mensen inklusive Küchenbereichen soll ein erhebliches neues Potenzial zur Neuorganisation geschaffen werden. Die zusätzlichen Unterrichtsräume und unmittelbar zugehörigen Nebennutzungen sollen eingesetzt werden, um eine zeitgemäße Pädagogik (Clustersystem) umzusetzen. Im Einzelnen ergeben sich diese Mehrbedarfe durch - Stuhllager für Mensen zur multifunktionalen Nutzung als Aula, - Materiallager für Schule und OGS, - Büros für (sozial-)pädagogisches Personal, - Gemeinsame Mitten gem. Cluster, - Teamstationen gem. Cluster, - Differenzierungsräume und - den Bedarf einer zeitgemäßen Ausstattung mit Fokus auf die Schuleingangsphase (Jahrgänge 1 und 2). Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens sucht die Stadt Viersen einen Totalunternehmer pro Standort für sämtliche Planungs- und Bauleistungen für die geplanten Schulerweiterungen. Die Leistungen an den verschiedenen Standorten der Schulen werden jeweils gebündelt in Maßnahmenpaketen vergeben. Das vorliegende Paket 1 - Alt-Viersen umfasst drei Standorte in drei Losen (Los 1 - Katholische Grundschule an der Zweitorstraße, Los 2 - Gemeinschaftsgrundschule Lindenschule Regentenstr. (bisher GGS Rahser), Los 3 - Katholische Grundschule Remigiusschule). An die zu errichtenden Gebäudeteile werden über die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinaus schulspezifische Anforderungen gestellt. Diese können den Funktionalen Leistungsbeschreibungen (C.1.01, D.1.01, E.1.01) nebst Anlagen entnommen werden, welche den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen vollständig zur Verfügung gestellt werden.

CPV 45214210
LOT-0002Gemeinschaftsschule Lindenschule Regenstenstr. (bisher GGS Rahser)

Nach aktueller Gesetzeslage besteht für alle Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Die Stadt Viersen beabsichtigt daher an mehreren Schulstandorten den Bau neuer Mensen sowie neuer Unterrichtsräume und Räume für unmittelbar zugehörige Nebennutzungen. Die derzeitigen Mensen und Küchen sind im Hinblick auf ihre Flächen und Dimensionen überholt und sollen perspektivisch anderen Zwecken zugeführt werden. Mit den neuen Mensen inklusive Küchenbereichen soll ein erhebliches neues Potenzial zur Neuorganisation geschaffen werden. Die zusätzlichen Unterrichtsräume und unmittelbar zugehörigen Nebennutzungen sollen eingesetzt werden, um eine zeitgemäße Pädagogik (Clustersystem) umzusetzen. Im Einzelnen ergeben sich diese Mehrbedarfe durch - Stuhllager für Mensen zur multifunktionalen Nutzung als Aula, - Materiallager für Schule und OGS, - Büros für (sozial-)pädagogisches Personal, - Gemeinsame Mitten gem. Cluster, - Teamstationen gem. Cluster, - Differenzierungsräume und - den Bedarf einer zeitgemäßen Ausstattung mit Fokus auf die Schuleingangsphase (Jahrgänge 1 und 2). Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens sucht die Stadt Viersen einen Totalunternehmer pro Standort für sämtliche Planungs- und Bauleistungen für die geplanten Schulerweiterungen. Die Leistungen an den verschiedenen Standorten der Schulen werden jeweils gebündelt in Maßnahmenpaketen vergeben. Das vorliegende Paket 1 - Alt-Viersen umfasst drei Standorte in drei Losen (Los 1 - Katholische Grundschule an der Zweitorstraße, Los 2 - Gemeinschaftsgrundschule Lindenschule Regentenstr. (bisher GGS Rahser), Los 3 - Katholische Grundschule Remigiusschule). An die zu errichtenden Gebäudeteile werden über die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinaus schulspezifische Anforderungen gestellt. Diese können den Funktionalen Leistungsbeschreibungen (C.1.01, D.1.01, E.1.01) nebst Anlagen entnommen werden, welche den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen vollständig zur Verfügung gestellt werden.

CPV 45214210
LOT-0003Katholische Grundschule Remigiusschule

Nach aktueller Gesetzeslage besteht für alle Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Die Stadt Viersen beabsichtigt daher an mehreren Schulstandorten den Bau neuer Mensen sowie neuer Unterrichtsräume und Räume für unmittelbar zugehörige Nebennutzungen. Die derzeitigen Mensen und Küchen sind im Hinblick auf ihre Flächen und Dimensionen überholt und sollen perspektivisch anderen Zwecken zugeführt werden. Mit den neuen Mensen inklusive Küchenbereichen soll ein erhebliches neues Potenzial zur Neuorganisation geschaffen werden. Die zusätzlichen Unterrichtsräume und unmittelbar zugehörigen Nebennutzungen sollen eingesetzt werden, um eine zeitgemäße Pädagogik (Clustersystem) umzusetzen. Im Einzelnen ergeben sich diese Mehrbedarfe durch - Stuhllager für Mensen zur multifunktionalen Nutzung als Aula, - Materiallager für Schule und OGS, - Büros für (sozial-)pädagogisches Personal, - Gemeinsame Mitten gem. Cluster, - Teamstationen gem. Cluster, - Differenzierungsräume und - den Bedarf einer zeitgemäßen Ausstattung mit Fokus auf die Schuleingangsphase (Jahrgänge 1 und 2). Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens sucht die Stadt Viersen einen Totalunternehmer pro Standort für sämtliche Planungs- und Bauleistungen für die geplanten Schulerweiterungen. Die Leistungen an den verschiedenen Standorten der Schulen werden jeweils gebündelt in Maßnahmenpaketen vergeben. Das vorliegende Paket 1 - Alt-Viersen umfasst drei Standorte in drei Losen (Los 1 - Katholische Grundschule an der Zweitorstraße, Los 2 - Gemeinschaftsgrundschule Lindenschule Regentenstr. (bisher GGS Rahser), Los 3 - Katholische Grundschule Remigiusschule). An die zu errichtenden Gebäudeteile werden über die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinaus schulspezifische Anforderungen gestellt. Diese können den Funktionalen Leistungsbeschreibungen (C.1.01, D.1.01, E.1.01) nebst Anlagen entnommen werden, welche den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen vollständig zur Verfügung gestellt werden.

CPV 45214210
Bewertung

Zuschlagskriterien

12 Kriterien
  • quality

    Für das Zuschlagskriterium Städtebauliche Ausbildung und Architektur- und Gestaltungsqualität können maximal 50 Punkte erreicht werden. Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.

    50%
  • quality

    Für das Zuschlagskriterium Raum- und Funktionsprogramm können maximal 220 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Umsetzung Raumprogramm (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Funktionalbeziehungen (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Außenanlagen: 20 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.

    220%
  • quality

    Für das Zuschlagskriterium Qualität der Baukonstruktion, Freianlagen und Technischen Anlagen können maximal 130 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Qualität der Baukonstruktion (Gebäude und Freianlagen): 50 Punkte - Qualität der Technischen Anlagen (Gebäude): 80 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.

    130%
  • price

    Die Bewertung des monetären Kriteriums "Preis" erfolgt nach Punkten. Insgesamt können 600 Punkte erreicht werden. Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt. Grundlage für die Ermittlung der Punktzahl sind a) die im Vordruck Preisblatt (F.2.04) angebotenen Kostenbestandteile für Planungs-, Bau- und Bauzwischenfinanzierungsleistungen, b) die im Vordruck Preisblatt (F.2.04) angebotenen Kostenbestandteile für Wartungsleistungen über den vereinbarten Leistungszeitraum von 5-10 Jahren (Gewährleistungszeit je nach Gewerk) und c) die gemäß den Angaben im Vordruck Betriebskosten (F.2.05) über einen Zeitraum von 10 Betriebsjahren seitens der Stadt zu erwartenden Kosten für Energieversorgung und Reinigungsleistungen. Die als Kosten des ersten Vollbetriebsjahres angebotenen Kostenbestandteile nach b) und die seitens der Stadt zu erwartenden Kosten für Energieversorgung und Reinigung nach c) werden mit einer vorgegebenen Preissteigerungsannahme von 2,58 % p.a. indexiert. Alle Kostenbestandteile werden über einen Diskontierungszinssatz von 1,3 % p.a. auf den 01.01.2026 abdiskontiert und bilden zusammen den Gesamtbarwert (Barwert a + Barwert b + Barwert c = Gesamtbarwert). Das Angebot mit dem geringsten Gesamtbarwert (sog. Bestbieter) erhält die maximal erreichbare Punktzahl im monetären Kriterium "Preis" von 600 Punkten. Alle weiteren Angebote werden nach folgender Formel ins Verhältnis zum Gesamtbarwert des "Bestbieters" gesetzt:

    600%
  • quality

    Für das Zuschlagskriterium Städtebauliche Ausbildung und Architektur- und Gestaltungsqualität können maximal 50 Punkte erreicht werden. Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.

    50%
  • quality

    Für das Zuschlagskriterium Raum- und Funktionsprogramm können maximal 220 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Umsetzung Raumprogramm (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Funktionalbeziehungen (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Außenanlagen: 20 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.

    220%
  • quality

    Für das Zuschlagskriterium Qualität der Baukonstruktion, Freianlagen und Technischen Anlagen können maximal 130 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Qualität der Baukonstruktion (Gebäude und Freianlagen): 50 Punkte - Qualität der Technischen Anlagen (Gebäude): 80 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.

    130%
  • price

    Die Bewertung des monetären Kriteriums "Preis" erfolgt nach Punkten. Insgesamt können 600 Punkte erreicht werden. Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt. Grundlage für die Ermittlung der Punktzahl sind a) die im Vordruck Preisblatt (F.2.04) angebotenen Kostenbestandteile für Planungs-, Bau- und Bauzwischenfinanzierungsleistungen, b) die im Vordruck Preisblatt (F.2.04) angebotenen Kostenbestandteile für Wartungsleistungen über den vereinbarten Leistungszeitraum von 5-10 Jahren (Gewährleistungszeit je nach Gewerk) und c) die gemäß den Angaben im Vordruck Betriebskosten (F.2.05) über einen Zeitraum von 10 Betriebsjahren seitens der Stadt zu erwartenden Kosten für Energieversorgung und Reinigungsleistungen. Die als Kosten des ersten Vollbetriebsjahres angebotenen Kostenbestandteile nach b) und die seitens der Stadt zu erwartenden Kosten für Energieversorgung und Reinigung nach c) werden mit einer vorgegebenen Preissteigerungsannahme von 2,58 % p.a. indexiert. Alle Kostenbestandteile werden über einen Diskontierungszinssatz von 1,3 % p.a. auf den 01.01.2026 abdiskontiert und bilden zusammen den Gesamtbarwert (Barwert a + Barwert b + Barwert c = Gesamtbarwert). Das Angebot mit dem geringsten Gesamtbarwert (sog. Bestbieter) erhält die maximal erreichbare Punktzahl im monetären Kriterium "Preis" von 600 Punkten. Alle weiteren Angebote werden nach folgender Formel ins Verhältnis zum Gesamtbarwert des "Bestbieters" gesetzt:

    600%
  • quality

    Für das Zuschlagskriterium Städtebauliche Ausbildung und Architektur- und Gestaltungsqualität können maximal 50 Punkte erreicht werden. Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.

    50%
  • quality

    Für das Zuschlagskriterium Raum- und Funktionsprogramm können maximal 220 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Umsetzung Raumprogramm (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Funktionalbeziehungen (Gebäude): 100 Punkte - Umsetzung Außenanlagen: 20 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.

    220%
  • quality

    Für das Zuschlagskriterium Qualität der Baukonstruktion, Freianlagen und Technischen Anlagen können maximal 130 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien verteilen: - Qualität der Baukonstruktion (Gebäude und Freianlagen): 50 Punkte - Qualität der Technischen Anlagen (Gebäude): 80 Punkte Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt.

    130%
  • price

    Die Bewertung des monetären Kriteriums "Preis" erfolgt nach Punkten. Insgesamt können 600 Punkte erreicht werden. Die Bepunktung erfolgt nach der Wertungsmatrix (A.2.02). Die Wertungsmatrix wird im Laufe des Verfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, um Ausführungen zu Bewertungsbasis und Bewertungsschema ergänzt. Grundlage für die Ermittlung der Punktzahl sind a) die im Vordruck Preisblatt (F.2.04) angebotenen Kostenbestandteile für Planungs-, Bau- und Bauzwischenfinanzierungsleistungen, b) die im Vordruck Preisblatt (F.2.04) angebotenen Kostenbestandteile für Wartungsleistungen über den vereinbarten Leistungszeitraum von 5-10 Jahren (Gewährleistungszeit je nach Gewerk) und c) die gemäß den Angaben im Vordruck Betriebskosten (F.2.05) über einen Zeitraum von 10 Betriebsjahren seitens der Stadt zu erwartenden Kosten für Energieversorgung und Reinigungsleistungen. Die als Kosten des ersten Vollbetriebsjahres angebotenen Kostenbestandteile nach b) und die seitens der Stadt zu erwartenden Kosten für Energieversorgung und Reinigung nach c) werden mit einer vorgegebenen Preissteigerungsannahme von 2,58 % p.a. indexiert. Alle Kostenbestandteile werden über einen Diskontierungszinssatz von 1,3 % p.a. auf den 01.01.2026 abdiskontiert und bilden zusammen den Gesamtbarwert (Barwert a + Barwert b + Barwert c = Gesamtbarwert). Das Angebot mit dem geringsten Gesamtbarwert (sog. Bestbieter) erhält die maximal erreichbare Punktzahl im monetären Kriterium "Preis" von 600 Punkten. Alle weiteren Angebote werden nach folgender Formel ins Verhältnis zum Gesamtbarwert des "Bestbieters" gesetzt:

    600%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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