Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: H&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH

Auftragswert

€550k

Zuschlag am

15. Juni 2026

TED·414335-2026

Beschaffung von stationären Technik-PCs

Nordrhein-Westfalen
Köln, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
IT-DienstleistungenHardwareÖffentliche VerwaltungIT-DienstleistungenIt HardwarePc BeschaffungOeffentliche VerwaltungIt DienstleistungenHardware Lieferung
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der LVR-InfoKom schreibt die Beschaffung von stationären Technik-PCs aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Lieferung von IT-Hardware. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung von stationären Technik PC'c

VergabeHero-Einschätzung

Der LVR-InfoKom, der IT-Dienstleister des Landschaftsverbandes Rheinland, sucht neue stationäre Technik-PCs für den dienstlichen Einsatz. Es handelt sich um eine direkte Beschaffung von IT-Hardware, bei der die Auswahl des Anbieters ausschließlich über den günstigsten Preis erfolgt. Interessierte Unternehmen finden alle technischen Details und Anforderungen in den beigefügten Vergabeunterlagen unter dem Dokument 'Anlage A'. Da keine spezifischen Eignungsanforderungen genannt sind, sollten Bieter die Unterlagen genau prüfen, um die geforderten Spezifikationen der Hardware zu erfüllen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Technik PC

Alle Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie für den Einstieg in die Vergabe das Dokument "Anlage A_Vergabeunterlagen"

CPV 30200000, 30214000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Das Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an H&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH · €550k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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