Beschaffung von Splunk Enterprise und Enterprise Security Lizenzen

Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schreiben die Beschaffung von Splunk Enterprise- und Enterprise Security-Lizenzen aus. Der Auftrag umfasst ein Lizenzvolumen von jeweils 500 GB Datendurchsatz pro Tag inklusive Wartungs- und Supportleistungen für eine Laufzeit von fünf Jahren. Die Bereitstellung der Lizenzen ist für den 3. September 2026 geplant.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Splunk Enterprise Lizenzen sowie Splunk Enterprise Security Lizenzen
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Anbieter für Software-Lizenzen der Plattform Splunk. Dabei geht es konkret um die Enterprise-Version sowie die Sicherheits-Erweiterung Enterprise Security, jeweils mit einem täglichen Datenvolumen von 500 Gigabyte. Der Vertrag läuft über fünf Jahre und beinhaltet neben den Lizenzen auch den notwendigen Hersteller-Support sowie Wartungsleistungen. Die Software soll ab Anfang September 2026 einsatzbereit sein. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. AEntG, AufenthG, SchwarzArbG, MiLoG und LkSG
- Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland
- Erklärung zur Höhe der Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Eigenerklärung zur Eintragung im Wettbewerbsregister
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Höhe der Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Aufteilung in Lose
1 LotEs sollen Splunk Enterprise Lizenzen sowie Splunk Enterprise Security Lizenzen für jeweils 500 GB/day an Datendurchsatz, das Hersteller-Supportmodell Standard sowie Wartungs- und Unterstützungsleistungen beschafft werden. Die Laufzeit der Lizenzen beträgt 5 Jahre und bereits für den 03.09.2026 bereitgestellt werden.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Entscheidend sind die Preisangaben im Preisblatt.
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung