Beschaffung von Signaturkarten mit qualifizierten Zertifikaten für die saarländische Justiz
Was wird ausgeschrieben
Das Land Saarland schreibt einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Signaturkarten mit integrierten qualifizierten Zertifikaten aus. Diese werden für die elektronische Signatur im Geschäftsbereich des Justizministeriums, einschließlich Gerichten und Staatsanwaltschaften, benötigt. Der Vertrag unterstützt die flächendeckende elektronische Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr.
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Mit diesem Rahmenvertrag sollen Signaturkarten mit integrierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für das Ministerium der Justiz (Auftraggeber) und seinen Geschäftsbereich, umfassend insbesondere die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und sonstigen Einrichtungen der Justiz, (Bedarfsstellen) beschafft werden.
Das saarländische Justizministerium sucht einen Anbieter für Signaturkarten, die mit speziellen digitalen Zertifikaten ausgestattet sind. Diese Karten ermöglichen es Mitarbeitern in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten, Dokumente rechtssicher elektronisch zu unterschreiben. Dies ist notwendig, da die Justiz im Saarland fast vollständig auf digitale Akten umgestellt hat und der elektronische Rechtsverkehr gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Rahmenvertrag stellt sicher, dass der Bedarf an diesen Karten für die kommenden Jahre gedeckt ist.
Aufteilung in Lose
1 LotBei den saarländischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist der elektronische Rechtsverkehr nahezu flächendeckend eröffnet. In fast allen Arbeitseinheiten ist die elektronische Aktenführung ausgerollt. Darüber hinaus sind auch die weiteren Behörden des Geschäftsbereichs der saarländischen Justiz zur Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr. befähigt. Im Rahmen dessen fallen – kraft bundesgesetzlicher Vorgaben – Signiervorgänge an. Erwägungen zur Einführung einer elektronischen Gefangenenpersonalakte im Justizvollzug werden möglicherweise zur Einbeziehung einer weiteren Personengruppe in den Nutzerkreis von Signaturkarten führen. Eine weitere Erhöhung könnte sich ergeben, falls es vom Auftraggeber als notwendig erachtet wird, dass bestimmte Bedienstete eine Zweitsignaturkarte erhalten. Mit diesem Rahmenvertrag sollen Signaturkarten mit integrierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für das Ministerium der Justiz (Auftraggeber) und seinen Geschäftsbereich, umfassend insbesondere die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und sonstigen Einrichtungen der Justiz, (Bedarfsstellen) beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3 Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz kommen und dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten dienen. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt beim Auftraggeber über das sogenannte Behörden-Ident-Verfahren, bei welchem die Identität der Kartenantragsteller gerichts- und behördenintern von den jeweiligen Bedarfsstellen bestätigt wird. Mit Ablauf des 19.09.2026 endet der bisherige Rahmenvertrag mit dem aktuellen Zertifizierungsanbieter und mit ihm die Gültigkeit der vorhandenen Signaturkarten. Durch den jetzt ausgeschriebenen Rahmenvertrag wird die Bereitstellung von Signaturkaten inklusive qualifizierter Zertifikate für den Anschlusszeitraum beschafft. Dementsprechend muss der Auftragnehmer für die vorhandenen Inhaber von Signaturkarten rechtzeitig vor Ablauf des 19.09.2026 (spätestens zum 19. Juni 2026) neue Signaturkarten inklusive qualifizierter Zertifikaten bereitstellen, sodass ein Signieren über das Ende der Laufzeit des aktuellen Rahmenvertrags hinaus unterbrechungsfrei möglich ist. Derzeit sind in der saarländischen Justiz rund 900 Signaturkarten im Einsatz. Während der Laufzeit des Vertrages sind bedarfsabhängig ferner bereitzustellen: - neue Signaturkarten inklusive qualifizierter Zertifikate für neu hinzukommende Nutzer, - Folgesignaturkarten inklusive qualifizierter Zertifikate für vorhandene Nutzer nach Ablauf der Gültigkeit der Signaturkarten und - Ersatzsignaturkarten inklusive qualifizierter Zertifikate für vorhandene Signaturkarten, die aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen (z.B. Verlust, Beschädigung) vorzeitig ungültig geworden sind. Alle weiteren relevanten Informationen sind den beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage 2.1, zu entnehmen. Um Beachtung wird gebeten.
Zuschlagskriterien
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Preis
Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert