TED·463238-2026·Schließt in 29 Tagen

Beschaffung von Signaturkarten und qualifizierten elektronischen Zertifikaten

IT-DienstleistungenBürobedarf und HardwareÖffentliche VerwaltungJustizIt SicherheitDigitale SignaturJustizOeffentliche VerwaltungRahmenvereinbarungZertifizierungsdienste
Auftragswert
~€280k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
4. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Freistaat Thüringen schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 1.900 bis 3.500 Signaturkarten inklusive qualifizierter elektronischer Zertifikate für Justizbehörden aus. Die Laufzeit beträgt 24 Monate mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten. Der Beginn ist für den 01.10.2026 geplant.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierten elektronischen Zertifikaten für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die geschätzte Abrufmenge (Schätzmenge) beträgt 1.900 Signaturkarten. Die Höchstabnahmemenge beträgt 3.500 Signaturkarten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2026 mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Sie verlängert sich zweimal jeweils um 12 Monate, falls nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird.

VergabeHero-Einschätzung

Der Freistaat Thüringen sucht einen Anbieter für Signaturkarten und die dazugehörigen qualifizierten elektronischen Zertifikate, die in den Justizbehörden des Landes eingesetzt werden sollen. Bei einer Signaturkarte handelt es sich um ein technisches Hilfsmittel, das in Kombination mit einem Zertifikat die rechtssichere digitale Unterschrift von Dokumenten ermöglicht. Die Ausschreibung umfasst eine Rahmenvereinbarung für eine Laufzeit von zwei Jahren, die bei Bedarf zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden kann. Insgesamt sollen bis zu 3.500 Karten abgerufen werden können. Der Zuschlag erfolgt zu 70 Prozent über den Preis und zu 30 Prozent über die Qualität des Angebots.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Insolvenzfreiheit
  • Nachweis der Erfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes (LkSG)
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
  • Ausschluss von Bietern mit Russland-Bezug gemäß EU-Verordnung 833/2014

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, für die letzten drei Jahre über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierten elektronischen Zertifikaten

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierten elektronischen Zertifikaten für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die geschätzte Abrufmenge (Schätzmenge) beträgt 1.900 Signaturkarten. Die Höchstabnahmemenge beträgt 3.500 Signaturkarten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2026 mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Sie verlängert sich zweimal jeweils um 12 Monate, falls nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird.

CPV 30237131, 79132100Frist 4. Aug. 20261440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    70

  • quality

    30

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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