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Beschaffung von Server-Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr Leverkusen

Nordrhein-Westfalen
Leverkusen, Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
IT-DienstleistungenHardware-BeschaffungÖffentliche VerwaltungFeuerwehr und RettungsdienstServer HardwareFeuerwehrOeffentliche VerwaltungIt InfrastrukturLeitstellentechnik
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Sept. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Leverkusen schreibt die Lieferung von Server-Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr aus. Es handelt sich um eine Neuausschreibung einer vorangegangenen Vergabe. Die Hardware muss inklusive Entsorgungs- und Recyclingoptionen geliefert werden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung Server Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12, 51373 Leverkusen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Leverkusen sucht einen Lieferanten für neue Server-Hardware, die in der Leitstelle der Feuerwehr installiert werden soll. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Geräte sowie die Verpflichtung zur fachgerechten Entsorgung oder zum Recycling der Hardware nach deren Nutzungsende. Da es sich um eine kritische Infrastruktur handelt, müssen Bieter die Eignungsvoraussetzungen genau beachten, insbesondere bei der Einbindung von Nachunternehmern oder der Eignungsleihe. Die Ausschreibung ist eine Neuausschreibung eines vorangegangenen Verfahrens.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
  • Nachweis der Eignung gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • Formblatt 234 VVB bei Bietergemeinschaften (zwingend mit Angebot)
  • Formblatt 235 VVB bei Eignungsleihe (zwingend mit Angebot)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beziehungsweise § 6e EU VOB/A, § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und § 19 Mindestlohngesetz. Diese werden in der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgefragt. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter / Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen, sofern er / sie nicht sämtliche Leistungen selber erbringt: 1. Formblatt 233 VVB Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - Leistungsbenennung (sofern beabsichtigt) 2. Formblatt 234 VVB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern beabsichtigt): Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen aus § 43 VgV. Achtung: Diese Unterlage kann nicht nachträglich eingereicht beziehungsweise nachgefordert werden. Sie muss zwingend MIT DEM ANGEBOT eingereicht werden. 3. Formblatt 235 VVB Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern beabsichtigt): Erklärung zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe); sofern die Bietenden nicht über die erforderlichen Mindestanforderungen verfügen, besteht die Möglichkeit, Kapazitäten eines Unternehmens oder mehrerer anderer Unternehmen in Form einer Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen, um die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen zu können. In diesem Fall ist das Formblatt 235 des "Vergabehandbuch Bund" ausgefüllt MIT ANGEBOT einzureichen. Die Benennung einer Eignungsleihe im Nachhinein ist NICHT zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Formblatt 233 VVB Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - namentliche Benennung (sofern beabsichtigt) 2. Formblatt 236 VVB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern beabsichtigt): Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden sollen, ist von dem Bieter / von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm / ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Für die Verpflichtungserklärung ist das Formblatt VHB 236 - Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmen - von den betreffenden Unternehmen unterschrieben einzureichen. Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über ein anerkanntes Präqualifizierungsverzeichnis (z.B. den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. oder das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich - AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer und ggf. die Zugangsdaten für Auftraggeber an. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-0150, Beschaffung Server Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12, 51373 Leverkusen (Neuausschreibung der Vergabe-Nr. 2025-0149)

Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich au-torisiert ("opt-in") wurde. Ist die Aufstellung* der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt diese zum Liefertermin, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, erfolgt die Installation, soweit nichts an-deres vereinbart ist, gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikation. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Nutzungssperren* mit, die die Nutzung der Hardware be-einträchtigen könnten. Unterliegt die Hardware Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag darauf hin. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.

CPV 30200000Frist 10. Sept. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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