Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: VINCORION Advanced Systems GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

18. Mai 2026

TED·362005-2026

Beschaffung von Seitenrichtvorrichtungen für Waffenteilanlagen

BF
Koblenz, Germany·Veröffentlicht 27. Mai 2026
Verteidigung und SicherheitÖffentliche VerwaltungVerteidigungMilitaertechnikWaffentechnikBundeswehrAusruestungVerteidigung
Auftragswert
~€125k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr beschafft 25 Einheiten einer Seitenrichtvorrichtung für Waffenteilanlagen. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Kriterium des günstigsten Preises vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

6002866836-BAAINBw E2.5F, Seitenrichtvorrichtung, Waffenteilanlage

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) schreibt die Lieferung von 25 Seitenrichtvorrichtungen für Waffenteilanlagen aus. Eine Seitenrichtvorrichtung ist eine technische Komponente, die zur präzisen Ausrichtung von Waffensystemen dient. Da es sich um ein spezielles militärisches Ausrüstungsteil handelt, erfolgt die Vergabe in einem direkten Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Ausschreibung. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00006002866836-BAAINBw E2.5F, Seitenrichtvorrichtung, Waffenteilanlage

25 EA Seitenrichtvorrichtung, Waffenteilanlage

CPV 35400000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    günstigster Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an VINCORION Advanced Systems GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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